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Zuletzt aktualisiert: 15.05.2012 um 19:18 UhrKommentare

Schaf-Krimi wird Fall für Höchstgericht

Trotz Tierhalteverbots gegen Züchter bleiben zwischenzeitlich abgenommene Schafe auf Betrieb. Einige Tiere sollen in Fremdunterbringung "mangelnd gepflegt" worden sein.

Der Amtstierarzt fand im Dezember 2011 vereiste Schaftränken vor

Foto © BH Leibnitz Der Amtstierarzt fand im Dezember 2011 vereiste Schaftränken vor

Das Tauziehen um 265 behördlich abgenommene Schafe in der Südsteiermark nimmt kein Ende. Was vor fünf Monaten als Amtshandlung der Bezirkshauptmannschaft (BH) Leibnitz begann, beschäftigt bald den Verwaltungsgerichtshof. Diesen will sowohl der betroffene Landwirt als auch der für Tierschutz zuständige Gesundheitsminister anrufen. Die Schafe selbst sind wieder auf dem beanstandeten Hof - und bleiben dort trotz rechtskräftigen Tierhalteverbots gegen den Landwirt.

Seinen Anfang nahm alles im Dezember 2011, als dem Züchter aus Leutschach die 265 Tiere abgenommen wurden, weil der Amtstierarzt (nicht zum ersten Mal) schwere Mängel feststellte. Unter anderem listete er eingefrorene Tränken sowie kranke, kotverschmierte und lahmende Schafe auf. Vor drei Wochen jedoch entschied der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS), dass wegen eines Formalfehlers alle Schafe zurückzugegeben seien. Das Land blieb auf den Kosten für die zwischenzeitliche Unterbringung der Tiere - 21.000 Euro pro Monat - sitzen (wir berichteten).

Am Montag erfolgte die nächste Wende: Der UVS bestätigte ein von der BH gegen den Züchter erlassenes, Nutztierhalteverbot. Begründet wird es unter anderem mit 19 rechtskräftigen Straferkenntnissen und -verfügungen, die in den vergangenen Jahren gegen den Betrieb erlassen wurden. Zwischen 2007 und 2011 seien dort laut BH mehr als tausend Tiere verendet. Jedoch: Die Schafe bleiben im beanstandeten Betrieb - und das völlig legal.

Neuer Verwalter

Der Hintergrund: Das Tierhalteverbot richtet sich gegen den Leutschacher Landwirt Herbert Rauch-Höphffner, dem die Schafe rechtlich allerdings gar nicht gehören. Er verwaltet sie für seinen Bruder, der in Niederösterreich einen Betrieb führt. "Die Verwaltung übernimmt jetzt eben einer unserer Mitarbeiter", sagt Rauch-Höphffner. Gegen das Halteverbot will er zudem vor das Höchstgericht ziehen.

Beim Höchstgericht berufen will auch Gesundheitsminister Alois Stöger - gegen die erzwungene Rückgabe der Schafe. Aufschiebende Wirkung hätten beide Berufungen nicht.

Rauch-Höphffner sieht sich indes als Opfer einer Kampagne. "Der Amtstierarzt hegt eine persönliche Animosität gegen mich." Zudem seien unter den abgenommenen Schafen 34 gestorben und rund 30 schwer erkrankt. "Und mir wirft man schlechte Haltung vor", kritisiert der Bauer. Bei der BH Leibnitz bestätigt man, dass bei einigen der zwischendurch fremduntergebrachten Tiere "mangelnde Pflege" vorliege. Ein Bericht sei in Arbeit.

GÜNTER PILCH

FAKTEN

Im Dezember 2011 nahmen die Behörden dem Leutschacher Betrieb 265 von rund 700 Schafen ab. Wegen schlechter Haltung ortete die Bezirkshauptmannschaft Gefahr im Verzug.

Die Tiere wurden für die Zeit der Abnahme in einem anderen Betrieb untergebracht. Die Unterkunft kostete das Land monatlich 21.000 Euro. Das Geld wollte man sich später vom beanstandeten Betrieb zurückholen.

Im April entscheid der Verwaltungssenat allerdings, dass die Abnahme nicht rechtens war. 56 der 265 Schafe seien in einem vergleichsweise guten Zustand gewesen. Damit gilt die gesamte Amtshandlung als rechtswidrig.

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