Das Osterfeuer im Visier
In etlichen steirischen Gemeinden dürfen Osterfeuer, wenn überhaupt, nur unter strengen Auflagen lodern. Die Polizei wurde vom Land ersucht, heuer kein Auge zuzudrücken. Die Kosten für eventuelle Löscheinsätze können unverzüglich kassiert werden.

Foto © Jürgen Fuchs
Aus Rücksicht auf die Luftgüte wird es das nächste Osterfest auf Sparflamme: In der steirischen Landeshauptstadt sind Osterfeuer ausnahmslos verboten, in einigen Gemeinden im Großraum Graz und Leibnitz ist jeweils nur ein Brauchtumsfeuer gestattet, anderswo darf es ausschließlich von Karsamstag zwischen 15 bis Ostersonntag 3 Uhr brennen (siehe rechts). Ansonsten drohen Strafen von bis zu 3630 Euro.
Soweit das aus dem Vorjahr bekannte Regelwerk, das heuer allerdings leicht adaptiert worden ist. Wer ein Osterfeuer entzünden möchte, der muss Abstand halten: 40 Meter bis zum nächsten Wald, 50 Meter von Gebäuden, Straßen und Plätzen. 100 Meter beträgt der Mindestabstand zu Energieversorgungsanlagen - Tankstellen inklusive.
Keine Kulanz
Die Kontrolle zu Ostern ist einmal mehr Aufgabe der Polizei - und diese soll heuer auf Ersuchen des Landes kein Auge zudrücken. Es "wird eine strenge Auslegung empfohlen", heißt es im Erlass von Landeshauptmann Franz Voves. Egal, ob es sich um Mindestabstände, um zeitliche Einschränkungen oder um Brennmaterialien handelt. Feuchtes Laub und frischer Baumschnitt sind nämlich gleichermaßen unzulässig. Zumal laut Erlass "auf eine möglichst geringe Rauchentwicklung" zu achten ist.
Gefordert sind Bezirksbehörde und Polizei. Dass die Gangart verschärft werden soll, bestätigt auch der Grazer Stadtpolizeikommandant Kurt Kemeter. Im Fall der Fälle können die Kosten für den Löscheinsatz unverzüglich kassiert werden. In Graz sperrt neben der Exekutive noch die Ordnungswache die Augen auf. Deren Personalressourcen sind allerdings sehr begrenzt: Am Karsamstag schiebt man regulär zwischen 9 und 17 Uhr Dienst - mit vier Ordnungshütern.
Seit dem Vorjahr nicht mehr für das "Osterfeuerverbot" zuständig ist die Berg- und Naturwacht. Klar, wenn die Natur- und Umweltschützer dieser Tage einen Holzhaufen entdecken, wo keiner sein sollte, dann "melden wir das", schildert Landesleiter Heinz Pretterhofer. Doch Kontrollen oder gar Anzeigen, dafür "ist die Exekutive zuständig", betont der Berg- und Naturwächter. Aus Sicht der jeweiligen Bezirkspolizeikommandos konnte man die Vorfälle im Vorjahr an einer Hand abzählen.








