Freilandschweine sorgen für Ärger in Eichberg
In Eichberg-Trautenburg gehen die Wogen hoch. Streitpunkt sind einige Freilandschweine, die im Wald ihr Gehege haben. Die dafür nötige Bewilligung ist aber noch ausständig.

Foto © PACHERNEGG Harald Legat ärgert sich, dass er für seine Freilandschweine im Waldgehege eine Bewilligung benötigt
Freilandschweine im Wald zu halten, ist eine artgerechte und ursprüngliche Art der Tierhaltung", so Harald Legat, Weingutbesitzer in Eichberg-Trautenburg. Da sich die etwa 400 Quadratmeter Haltungsfläche auf Waldboden befindet, wäre aber eine Rodungsbewilligung notwendig, die derzeit nicht vorliegt. "Meine Schweine sind seit Frühjahr 2011 in dem Gatter mit selbst gebautem Unterstand untergebracht. Und jetzt muss ich auf einmal eine Bewilligung vorlegen", ärgert sich Legat.
Tatsache ist, dass für eine nichtforstwirtschaftliche Nutzung von Waldflächen eine Rodungsbewilligung bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft (BH) eingeholt werden muss. "Um solch eine Bewilligung zu erhalten, muss ein öffentliches Interesse, also eine Strukturverbesserung für den Landwirt, nachgewiesen werden", erklärt Josef Peheim, von der BH Leibnitz.
Rupert Sivetz, Leiter des Forstfachreferats der BH Leibnitz, erläutert die Sachlage genauer: "Derzeit müssen wir zur Klärung des Falls diverse Gutachten und Stellungnahmen einholen. Beispielsweise sind ein agrartechnischer Befund und eine Stellungnahme des Amtstierarztes notwendig." In der Regel dauert es etwa zwei Monate, bis alle notwendigen Unterlagen eingetroffen sind. Legats Vorteil sei, so Sivetz, dass das Verfahren nicht in den Wintermonaten stattfindet. Denn dann müsste er mit einer Bearbeitungszeit von bis zu sechs Monaten rechnen.
Laut Sivetz sei Schweinehaltung, egal, ob Freiland oder Stall, grundlegend ein heikles Thema. In diesem konkreten Fall müsse die Gefahr der Übertragung der Schweinepest, die von wild lebenden Schweinen im Wald auf die Schweine im Gehege übertragen werden könnte, unbedingt berücksichtigt werden.
Legat ist sich dieser Gefahr durchaus bewusst: "Aus diesem Grund gibt es ja schließlich die Einzäunung. Für den Menschen besteht keine Gefahr."
Derzeit müssen alle Parteien auf das endgültige Gutachten der BH warten. Anschließend kann Legat 14 Tage lang eine Stellungnahme über die Feststellungen des Gutachtens abgeben.







