Entscheidung ist ausständig
Geplante Hackschnitzelanlage in Leibnitz Altenmarkt sorgt erneut für Unruhe unter Anrainern. Derzeit prüft Sachverständiger vorliegendes Gutachten, dann entscheidet Gemeinderat.
Im August letzten Jahres waren bei einer Bürgerversammlung im Leibnitzer Rathaus die Wogen hoch gegangen. Der Grund: ein geplantes gewerbliches Hackschnitzelwerk im Ortsteil Altenmarkt hatte Anrainer auf den Plan gerufen, die um den Verlust ihrer Lebensqualität fürchten.
Und die Bürgerängste fanden Gehör. ÖVP, Grüne und FPÖ stellten sich klar auf Seiten der Bürger. Bürgermeister Helmut Leitenberger (SPÖ) verwies schon damals darauf, dass die Gemeinde als Baubehörde erster Instanz sachlich und der Rechtslage entsprechend handeln müsse. Damals war es weniger um eine Baubewilligung als um eine dafür nötige Flächenwidmungsplanänderung gegangen. Eine Änderung die vor der jüngsten Wahl nicht die nötige Zweidrittelmehrheit im Gemeinderat gefunden hätte.
Derzeit stellt sich die Situation allerdings etwas anders dar, was die Anrainer wieder auf die Palme bringt. Hatte man im August letzten Jahres hoffen dürfen, dass die Anlage nicht gebaut wird, geht jetzt wieder die Angst um, dass das Projekt doch genehmigt wird. Eine empörte Anrainerin vermutet dies in einem E-mail an die Kleine Zeitung, sie verweist auf eine stattgefundene Bauverhandlung und meint das Projekt sei beschlossene Sache. Außerdem spricht sie von einer schamlosen Lüge des Gemeindechefs.
Beschlossen ist in der Sache zwar noch nichts, geändert hat sich aber tatsächlich etwas. Der Projektwerber hat nämlich das Projekt als landwirtschaftlichen Betrieb eingereicht, womit keine Änderung des Flächenwidmungsplanes mehr nötig ist. "Dafür müssen jedoch Voraussetzungen erfüllt werden. Ein Gutachten wird derzeit von einem Sachverständigen geprüft, bis das Ergebnis vorliegt wird nichts entschieden", so der Bürgermeister.
Eine erste Bauverhandlung habe zwar stattgefunden, dort wurden aber lediglich die Einwände der Anrainer aufgenommen. "Dazu sind wir verpflichtet. Entschieden ist aber nichts", so der Gemeindechef. Als Lügner will er sich nicht darstellen lassen. "Ich habe schon bei der Bürgerversammlung gesagt, dass ich mich bei der Abhandlung von Bauansuchen an Gesetze halten muss. Gibt das Gesetz unter Berücksichtigung von Sachverständigenmeinungen dem Bauwerber Recht, ist zu seinen Gunsten zu entscheiden. Ist das Gesetz auf Seiten der Anrainer, kann es keine Bewilligung geben", so Leitenberger.









