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Zuletzt aktualisiert: 28.10.2009 um 18:30 UhrKommentare

120 Euro Hilfe fürs Heizen

Bis 18. Dezember kann der Heizkostenzuschuss beantragt werden. Im vorigen Jahr haben ihn 2940 Süd- und Südweststeirer bekommen.

Foto © APA/Sujet

Mit dem Heizkostenzuschuss greift das Land jenen einkommensschwachen Haushalten in der Steiermark unter die Arme, die von der Steigerung der Energiepreise besonders betroffen sind. Die Höhe der Einmalzahlung beläuft sich auf 120 Euro für Ölheizungen und 90 Euro für sonstige Energieträger wie Strom, Gas, Fernwärme oder feste Brennstoffe.

Bis spätestens 18. Dezember können die Steirer in ihrer Gemeinde den Zuschuss für die aktuelle Heizperiode beantragen. Im vergangenen Jahr haben insgesamt 2940 Süd- und Südweststeirer von der Förderung profitiert - fast alle Antragsteller haben einen Zuschuss bekommen. Konkret wurde er im Bezirk Deutschlandsberg 1066 Mal, in Leibnitz 1435 Mal und in Radkersburg 439 Mal ausbezahlt, wie das Büro von Soziallandesrat Siegfried Schrittwieser mitteilt.

Ob die finanzielle Unterstützung gewährt wird, hängt vom monatlichen Haushaltseinkommen ab (siehe Infobox). Dabei werden alle Einkommen von jenen Menschen zusammengerechnet, die im betroffenen Haushalt ihren Hauptwohnsitz haben. Bei 14 Gehältern wird auf das Netto-Jahreseinkommen umgerechnet und durch zwölf dividiert. Bewohner von Studenten-, Schüler-, Alten- und Pflegeheimen können keinen Antrag stellen. Ebenso wie Personen, die die "Wohnbeihilfe Neu" beziehen.

Doppelter Zuschuss

Nähere Informationen gibt es bei den Gemeindeämtern, wo auch Antragsformulare aufliegen. Einige Gemeinden zahlen sogar einen zusätzlichen Heizkostenzuschuss aus. Wie etwa die Stadtgemeinde Leibnitz, wo der Gemeinderat heute darüber entscheiden wird. "Ich gehe davon aus, dass wir das wie in den letzten Jahren auch beschließen werden", erklärt Bürgermeister Helmut Leitenberger.

BENEDIKT NARODOSLAWSKY, ROBERT LENHARD

Kommentar

Benedikt NarodoslawskySchande von Benedikt Narodoslawsky

Fakten

Der Heizkostenzuschuss wird bis zu den folgenden Einkommensgrenzen gewährt:

Ein-Personen-Haushalte: 901,50 Euro

Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: 1351,50 Euro

Alleinerzieher: 817 Euro

Erhöhungsbeitrag pro Kind im Haushalt, für das Familienbeihilfe bezogen wird: 259 Euro

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