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Zuletzt aktualisiert: 10.04.2009 um 11:06 UhrKommentare

Lodern darf nur Trockenes

Damit am Osterfeuer am Samstag nicht unerlaubt Müll entsorgt wird, gibt es genaue Kontrollen. Wer dagegen verstößt, muss mit Strafen rechnen.

Osterfeuer dürfen nur am Samstag entfacht werden

Foto © Helmut WeichselbraunOsterfeuer dürfen nur am Samstag entfacht werden

Am Karsamstag gehört es vielerorts zum Brauchtum, ein Osterfeuer zu entzünden. Aber nicht alles was brennt, darf auch abgefackelt werden. Damit die brennenden Haufen nicht zur Entsorgungsstätte von Müll werden, wird kontrolliert. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, muss mit Strafen rechnen.

Keine Holzentsorgung. "Nur trockenes Geäst darf abgeheizt werden", erklärt Erich Elsnig, Abfallberater beim Abfallwirtschaftsverband Leibnitz. Grünschnitt, Thujenstauden oder gar Bauholz und Paletten dürfen nicht abgebrannt werden. "Es soll ja keine Holzentsorgung sein, sondern Brauchtum." Und dieses Brauchtum sei in der Vergangenheit schon des Öfteren missbraucht worden. "Vor zehn, 15 Jahren wurden sogar Reifen oder Altöle auf den Haufen geschmissen. Das hat sich mittlerweile aber gebessert", erinnert sich Elsnig. Aber auch Altkleider, alte Bücher und Zeitschriften oder gar ein ganzer Dachstuhl landeten bereits in den Osterfeuern der Steiermark.

Berg- und Naturwacht unterwegs. Damit nichts Unerlaubtes in den Flammen lodert, sind Elsnig und seine Kollegen vom Abfallwirtschaftsverband sowie der Berg- und Naturwacht schon Freitag- und Samstagvormittag unterwegs, um die Haufen in der Region zu inspizieren. Auch am Abend könnte stichprobenartig kontrolliert werden, auch von den Bürgermeistern und Rauchfangkehrern. Im Allgemeinen halten sich die Leute aber an die Auflagen, Strafen müssen nur selten ausgestellt werden.

Trockenes Geäst. Übrigens: Das Geäst, dass verheizt wird, muss unbedingt trocken sein. Und wenn sich der Haufen schon längere Zeit am gleichen Ort befindet, sollte vor Entzünden des Feuers noch sichergestellt werden, dass sich darin keine Tiere (Igel oder Vögel etwa) befinden.

THOMAS WIESER

Kommentar

Robert BreitlerFeuerchen von Robert Breitler

Fakten

Zeitpunkt. Brauchtumsfeuer sind nur am Karsamstag (heuer am 11. April) und zur Sonnenwende (am 21. Juni) erlaubt. Achtung: Geldstrafen bis zu 3630 Euro bei Nichtbeachtung!Material. Nur trockenes Holz ohne Rauch- und Geruchsentwicklung darf verbrannt werden. Tiere. Material, das schon länger liegt, sollte umgelagert werden - Kleintiere nisten gern in in solchen Häufen.

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