Erfolg gegen Gestank aus dem Stall
Fixe Höchstgrenzen für neue Schweineställe kommen. Die Landespolitik will die Geruchsprobleme in den Dörfern bekämpfen und ein Signal für die Qualitätslandwirtschaft setzen.

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Der riesige Schweinebetrieb in Gralla bei Leibnitz - er wurde inzwischen verhindert - sowie ähnliche Projekte, die Investoren offenbar in der Schublade haben, sind der Anlass für eine Gesetzesänderung, die der Landtag am Dienstag beschließt. Praktisch ab sofort gilt für Neubauten von Schweinestallungen eine Höchstzahl von 2500 Mastschweinen oder 700 Muttersauen. Andere Beschränkungen für die Landwirte etwa im Baurecht oder bei der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) würden weiter gelten, betonte gestern der SPÖ-Landtagsabgeordnete Gerald Schmid. Er präsentierte die Einigung von SPÖ und ÖVP gemeinsam mit dem schwarzen Mandatar Josef Ober und betonte, dass auch dieser Kampf gegen die Geruchsbelästigung auf dem Land ein Teil der "Reformpartnerschaft" sei.
Geflügelfarmen im Visier
Die beiden Großparteien haben in der Materie, die für die schwarz dominierte Bauernschaft wichtig ist, den früheren Weg der Konfrontation verlassen. Die Agrarier empfinden die Obergrenze offenbar nicht als existenzbedrohend. Wichtiger sei es für die Bauern, so Ober, ein Signal in Richtung Qualitätsproduktion und gegen Massentierhaltung zu setzen. Es wird in Kürze auch Gespräche geben, für Geflügelfarmen Höchstgrenzen festzulegen. Bei Schweinen habe man nach den Worten Schmids aber besonders rasch agieren wollen, damit die Bürgermeister im Raumordnungsgesetz rechtzeitig eine Handhabe gegen einige Projekte von Investorengruppen hätten, die sich im Süden der Steiermark bereits abzeichnen würden.
SPÖ und ÖVP weisen die Kritik der Grünen zurück, die die Gesetzesnovelle für schlecht halten. Statt eine Obergrenze für die Zahl der Tiere festzulegen, wäre es besser gewesen, sich an der Geruchsbelastung zu orientieren, die unabhängig von der Zahl der Tiere ist. Das sei auch die Meinung von Verfassungsexperten, erklärt der Grüne Lambert Schönleitner. Ihm entgegnete Schmid: Die bestehenden Beschränkungen bei Neubauten und Erweiterungen von Tierställen etwa im Baurecht und durch die Umweltverträglichkeitsprüfung sei weiter aufrecht.









