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Zuletzt aktualisiert: 02.11.2007 um 11:51 Uhr

In Moskau verhafteter Steirer: Gerichtsakt übermittelt

Staatsanwaltschaft Graz wird Zuständigkeit prüfen. Der 59-Jährige befindet sich noch in einem russischem Krankenhaus.

Der Gerichtsakt jenes Südsteirers, der Anfang Oktober am Moskauer Flughafen verhaftet worden war, ist von den aserbaidschanischen Behörden an das Justizministerium übermittelt worden, wie das Außenministerium auf APA-Anfrage am Freitag mitteilte. Nun soll geprüft werden, ob es einen Auslieferungsantrag Österreichs an Russland geben könnte. Der 59-Jährige selbst befindet sich nach wie vor in einem Krankenhaus in Moskau. Der Mann war ins Visier der russischen Behörden geraten, weil er eine Zementfirma in Aserbaidschan geschädigt haben soll.

Noch im Krankenhaus. Von Aserbaidschan war zwar fristgerecht ein Auslieferungsantrag gestellt worden, es müsse aber nicht unbedingt zu einer Auslieferung des Südsteirers kommen, so ein Sprecher des Außenministeriums. Aufgrund seines Gesundheitszustandes befände sich der 59-Jährige nach wie vor im Krankenhaus. Nach seiner Entlassung würde es normalerweise zu einer Auslieferung kommen. Verhindert werden könnte dies durch das Eingreifen der österreichischen Behörden, die eine mögliche Abwicklung des Falls im Heimatland des Beschuldigten prüfen.

Akt vor Prüfung. Nach einem Bericht des ORF ist der Gerichtsakt bereits von den aserbaidschanischen Behörden an das Justizministerium übermittelt worden. Nun soll die Grazer Staatsanwaltschaft anhand des Aktes prüfen, ob es möglich ist, das Verfahren in Österreich durchzuführen. Voraussetzungen dafür sind, dass der mutmaßliche Täter ein Österreicher ist bzw. die Tat in Österreich begangen wurde. Durch die Übermittlung des Gerichtsaktes biete Aserbaidschan eine Strafverfolgung in Österreich an - Gericht und Staatsanwaltschaft haben die Zuständigkeit zu prüfen. Sollte diese gegeben sein, werde der Fall übernommen und das Ergebnis den aserbaidschanischen Behörden mitgeteilt, so Manfred Kammerer, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz.

Racheakt. Der 59-Jährige war von 2002 bis 2004 in einem Zementwerk in Aserbaidschan als "General Manager" tätig gewesen. Ihm wird vorgeworfen, das Unternehmen geschädigt zu haben. Sein Anwalt wies dies als haltlos zurück und sieht einen Racheakt für von seinem Mandanten unterbundene Korruption. Zuletzt hatte das Zementwerk schriftlich klargestellt, dass es keine Ansprüche an den Südsteirer stelle.


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