Graz: Ex-Freund drehte durch
Ein alkoholisierter 40-Jähriger aus dem Bezirk Leibnitz drehte Samstagnachmittag durch, als er wegen einer Aussprache zu seiner Ex-Freundin nach Graz kam. Der Tobende konnte vom Freund ihrer Tochter gebändigt werden, er wurde vorläufig festgenommen.

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Ein alkoholisierter 40-Jähriger aus dem Bezirk Leibnitz hat am Samstagnachmittag in Graz seine ebenfalls 40 Jahre alte Ex-Freundin, deren Tochter und deren Freund mit dem Umbringen gedroht, wie die Sicherheitsdirektion Steiermark am Sonntag mitteilte. Der Steirer brach mit Werkzeug drei Türen auf, um zu seiner früheren Lebensgefährtin zu gelangen. Dem Freund der Tochter gelang es, den mutmaßlichen Gewalttäter zu Fall zu bringen und bis zum Eintreffen der alarmierten Polizei festzuhalten. Der 40-Jährige wurde ins Polizeianhaltezentrum Graz gebracht.
Die Grazerin hatte die nur kurz währende Beziehung zwei Tage zuvor beendet, weswegen sich der Mann zwecks Aussprache zu ihrer Wohnung begab. Die Grazerin wollte jedoch nicht mit ihm reden und versperrte insgesamt drei zu ihrem Wohnbereich führende Türen. In der Folge bedrohte der Südsteirer sowohl die 40-Jährige als auch ihre Tochter und deren gleichaltrigen Freund über die Sprechanlage mit dem Umbringen, falls sie nicht vor das Haus kommen würden. Dann zertrümmerte er mit einem 42 Zentimeter langen Bodenlegerwerkzeug - ähnlich einem Brecheisen - die drei versperrten Türen.
Als er schließlich in die Wohnung "durchgebrochen" war, wollte er seine Ex-Freundin attackieren. Der Freund der Tochter griff ein, hielt den Tobenden fest und schaffte es, ihn zu Boden zu werfen. Während die Frauen aus dem Haus flüchteten, drückte der Mann den Angreifer bis zum Eintreffen der Polizei am Boden nieder. Der Südsteirer wurde vorläufig festgenommen. Da er beim Einschlagen der Türen Schnittwunden am Kopf und am rechten Arm erlitten hatte, wurde er zur Wundversorgung erst ins Krankenhaus gebracht und dann in das Polizeigefangenenhaus überstellt.
Über eine eventuelle Untersuchungshaft soll nach Abschluss der Ermittlungen und Vernehmungen entschieden werden. Der Mann wird auf jeden Fall wegen schwerer Nötigung, Hausfriedensbruch und schwerer Sachbeschädigung angezeigt.











