Land muss 21.000 Euro Monatsmiete für Schafe zahlen
Verwaltungssenat erklärte Abnahme in Leibnitz für rechtswidrig, da nicht alle 265 Schafe und Lämmer gelitten haben. 56 Schafe und fünf Lämmer wurden gut versorgt. Diese Tiere abzunehmen, wäre nicht notwendig gewesen.

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Lange Gesichter im Land, bei Amtstierärzten und Tierschützern: Die Abnahme von 265 Schafen im Dezember 2011 in Leibnitz - das Land berappt seither monatlich 21.000 Euro für die Unterbringung der Tiere - wurde jetzt für rechtswidrig erklärt.
Nicht etwa, weil alles in Ordnung gewesen wäre: Im Gegenteil, Gutachter und Veterinärmediziner hatten vielfach Tierleid festgestellt. Kurzinhalt: Einige Tiere litten an Durchfall, lahmten oder waren ausgetrocknet. Die Wasserversorgung war teils dürftig, Lämmer erreichten die Tränke nicht.
Allerdings waren exakt 56 Schafe und fünf Lämmer eines Stalls vergleichsweise gut versorgt. Diese Tiere abzunehmen, wäre nicht notwendig gewesen, sagte der Unabhängige Verwaltungssenat für die Steiermark. Und musste, da es sich zwar um mehrere Ställe, aber um eine Amtshandlung handelte, die Abnahme von A bis Z für rechtswidrig erklären.
Konsequenzen: Die Bezirkshauptmannschaft Leibnitz hat dem Viehzüchter 1695 Euro zu zahlen und hat außerdem für die Kosten des Sachverständigen aufzukommen. Obendrein kann das Land sich nicht die Kosten für die Unterbringung - stolze 21.000 Euro im Monat - vom Züchter zurückholen.
Mittlerweile überlegt Landesrat Hans Seitinger (VP) mit dem Fall vor das Höchstgericht zu gehen: "Abnahmen müssen im Sinne des Tierschutzes doch auch teilweise zulässig sein."













