63.000 Wahlkarten für die Landtagswahl ausgestellt
Rund 6,5 Prozent der Wähler können bei der steirischen Landtagswahl am Sonntag ihre Stimme per Brief oder Wahlkarte abgeben.

Foto © APRund 6,5 Prozent der Wähler können bei der steirischen Landtagswahl am Sonntag ihre Stimme per Brief oder Wahlkarte abgeben
Bei insgesamt 966.900 Wahlberechtigten wurden 63.219 Wahlkarte ausgestellt, teilte die Wahlbehörde der APA auf Anfrage am Freitag mit. In der Steiermark gibt es erstmals die Möglichkeit der Briefwahl auf Landesebene.
Die Wahlkarten müssen jeweils bis zum achten Tag nach der Wahl (14.00 Uhr) - also am 4. Oktober - bei den zuständigen Wahlbehörden eingelangt sein. Sollte das Ergebnis am Wahlsonntag knapp ausfallen, könnte es also noch mehr als eine Woche dauern, bis der Wahlausgang tatsächlich feststeht. Die Briefwähler könnten angesichts des laut Umfragen zu erwartenden knappen Ergebnisse sowohl das Rennen um den ersten Platz zwischen SPÖ und ÖVP als auch um Platz drei sowie um Sein oder Nichtsein der kleinen Parteien entscheiden.
Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen SPÖ und ÖVP
Die Prognosen sahen zuletzt ein Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen SPÖ und ÖVP im Bereich von 39 bis 36 Prozent. Für die FPÖ, der zwischen sieben und neun Prozent vorausgesagt werden, geht es bei dieser Wahl um den Wiedereinzug in den Landtag und in die Landesregierung. Auch die Grünen wollen Platz drei und einen Regierungssitz, wobei sie in den Umfragen mit sieben bis acht Prozent etwas schwächer als die Blauen eingestuft werden. Für die KPÖ geht es darum, wieder ein Grundmandat zu erobern und damit im Landtag zu bleiben, sie kommt in den Umfragen allerdings nur auf drei bis vier Prozent. Das BZÖ, das erstmals in den Landtag einziehen will, steht bei drei bis fünf Prozent. Das Ergebnis der jetzt wieder antretenden Parteien 2005 lautete: SPÖ 41,67 Prozent, ÖVP 38,66 Prozent, KPÖ 6,34 Prozent, Grüne 4,73 Prozent, FPÖ 4,56 Prozent und BZÖ 1,72 Prozent.
Für die Briefwähler gilt übrigens auch der Wahlschluss am Wahltag (17.00 Uhr). Das bedeutet, dass es verboten ist, den Stimmzettel später auszufüllen.






















