Unterstützungserklärungen für Neu-Kandidaturen
Am 26. September wird sich bei der Landtagswahl weisen, ob Franz Voves die SPÖ-Mehrheit halten kann. Parteien, die bisher noch nicht im Landtag vertreten sind, müssen sich um Unterstützungserklärungen bemühen.

Foto © Land Steiermark
Knapp 970.000 wahlberechtigte Steirer haben bei der Landtagswahl 2010 unter zumindest sechs Parteien die Wahl: SPÖ, ÖVP, KPÖ, Grünen, FPÖ und BZÖ.
Die FPÖ und das BZÖ, die bisher noch nicht im Landtag vertreten sind, müssen für ihre Kandidatur aber erst eine Hürde überwinden und Unterstützungserklärungen sammeln. Ebenso wie die Christliche Partei Österreichs (CPÖ), die ebenfalls kandidieren will. Pro Wahlkreis sind dafür 200 Unterstützungserklärungen notwendig, macht in Summe 800 Unterschriften. Alternativ reicht auch die Unterschrift eines Landtagabgeordneten pro Wahlkreis, von denen es insgesamt vier gibt. Neben den Unterstützungserklärungen muss auch ein Kostenbeitrag geleistet werden. Für jeden der vier Wahlkreise müssen 150 Euro, insgesamt also 600 Euro bezahlt werden.
Bereits im Landtag vertretene Parteien haben es einfacher. In der Steiermark reichen Unterschriften von Landtags-Abgeordneten.
Bis zum 20. August, 13.00 Uhr, müssen die Kreiswahlvorschläge eingebracht werden. Für die Landeswahlvorschläge (für die keine Unterstützungserklärungen nötig sind) ist bis 18. September Zeit.






















