In Sachen Wohnunterstützung schießt die Landesregierung scharf gegen die Opposition: Die von FPÖ, KPÖ und Grünen eingebrachte Anfechtung des neuen Wohngesetzes vor dem Verfassungsgerichtshof sei formal und inhaltlich fehlerhaft, das Höchstgericht solle das Begehren verwerfen. So steht es in der Gegenäußerung, die die Regierung jetzt vom Landesverfassungsdienst erarbeiten ließ.