Listerien mitverantwortlich für sieben Tote
Zum Skandal rund um den in Hartberg produzierten und mit Listerien verseuchten Quargel vor über zwei Jahren wird noch immer ermittelt. Ein Gutachten ergab nun, dass bei sieben Personen die Listeriose zumindest mitverantwortlich für deren Tod war.

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Nach mehr als zwei Jahren ist der Skandal rund um einen im oststeirischen Hartberg produzierten Quargel, der mit Listerien verseucht war, noch immer im Status der Ermittlungen. Ein medizinisches Gutachten hat nun ergeben, dass bei sieben Personen die Listeriose zumindest mitverantwortlich für den Tod war. Damit sei die Voraussetzung für eine Anklage wegen fahrlässiger Gemeingefährdung mit Todesfolge bereits gegeben, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, Hansjörg Bacher, am Mittwoch gegenüber der APA.
Acht Menschen in Österreich und Deutschland waren Anfang des Jahres 2010 nach dem Konsum des Käses gestorben. Seither ermittelt die Staatsanwaltschaft und in deren Auftrag das Landeskriminalamt Hersteller, Mitarbeiter und Behörden. Bevor über eine Anklage entschieden werde, müsse nun noch geprüft werden, ob Organen der Landessanitätsdirektion Steiermark möglicherweise Fehler bei der Kontrolle des Betriebs unterlaufen sind, so Bacher. Im Raum stehe die Akzeptanz von zu hohen Grenzwerten. Im Sommer sollen diese Ermittlungen abgeschlossen sein.
Nicht erhärtet habe sich der Verdacht gegen Organe des Bundesministeriums für Gesundheit. Weiterhin verdächtigt werden aber fünf Mitarbeiter des oststeirischen Käseerzeugers Prolactal.
Schon vor dem abschließenden Gutachten haben Sachverständige Mängel im Qualitätsmanagement und nicht rechtzeitig getroffene Maßnahmen zur Behebung des Problems festgestellt - insbesondere bei der Prüfung des Mindesthaltbarkeitsdatums der zu verarbeitenden Rohstoffe. Außerdem seien Probeziehungen nicht ordnungsgemäß erfolgt und Produktionsstopp sowie Rückholung nicht rechtzeitig veranlasst. Zudem seien die Verantwortlichen "offensichtlich von einer falschen Toleranzgrenze" ausgegangen, hieß es seitens der Anklagebehörde.









