Aufsicht unter Kontrolle
Manche Discos umschiffen mit vorgefertigten Aufsichts-Formularen das Jugendschutzgesetz. Der Bezirkshauptmann kündigt Kontrollen an.

Foto © HoferJugendreferatsleiter Stefan Koller, Bezirkshauptmann Max Wiesenhofer, Bezirkspolizeikommandant Martin Spitzer und Sicherheitsreferatsleiter Karl Wurzer kündigen strenge Jugendschutzkontrollen an
Nach zwei Uhr Früh haben laut Jugendschutzgesetz Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren in Discos nichts mehr verloren - außer sie sind mit ihren Eltern oder einer von diesen beauftragten Aufsichtsperson dort. Diese Regelung nutzen findige Discobesitzer und bieten an den Eingängen vorgefertigte Formulare an, in denen die Jugendlichen eine erwachsene Aufsichtsperson eintragen können. Damit können sie auch nach zwei Uhr in der Disco bleiben.
"In einer Disco in der Region liegen diese Zettel stapelweise am Eingang auf", schildert Polizei-Bezirkskommandant Martin Spitzer. Und es sei nicht immer sicher, ob die darauf notwendige Unterschrift der Eltern nicht der kreativen Hand des Sprösslings entspringt. So sei es schon vorgekommen, dass die Eltern jene Person, der sie per Formular die Aufsichtspflicht übertragen haben, gar nicht gekannt haben.
Bezirkshauptmann Max Wiesenhofer und Jugendreferatsleiter Stefan Koller kündigen für heuer jedenfalls schwerpunktmäßige Jugendschutzkontrollen an: "Dort, wo es schon Vorfälle gab und wo solche Formularaktionen durchgeführt werden, werden wir verstärkt schauen."
Laut Sicherheitsreferatsleiter Karl Wurzer übernehme die im Formular als Aufsicht angeführte Person die Aufsichtspflicht in vollem Umfang. Dies könne bei Verstößen, beispielsweise dem Konsum von hochprozentigem Alkohol durch den Jugendlichen, auch strafbare Konsequenzen haben. Wurzer: "Die Strafhöhe beträgt bis zu 2500 Euro."








