Listerien: Angehörigen von Todesopfern steht Schadenersatz zu
Die Angehörigen jener sechs Personen, die an mit Listerien verseuchten Quargel gerstorben sind, können Schmerzensgeldansprüche geltend machen. Neuerkrankungen in Deutschland.

Foto © APADas Gebäude der Prolactal
Die Angehörigen jener sechs Personen, die an mit Listerien verseuchten Quargel verstorben sind, können Schadenersatz-und Schmerzensgeldansprüche geltend machen. Erkrankten steht primär Schmerzensgeld zu, betonten Rechtsexperten. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Graz Ermittlungen in dem vor wenigen Tagen bekanntgewordenen Fall aufgenommen. Konkrete Ergebnisse können allerdings Wochen bis Monate auf sich wartenlassen.
Schadenersatzkosten
Zwölf Menschen sind in Österreich im Vorjahr an dem im Käse gefundenen Bakterien-Typus erkrankt, vier davon starben. "Den Angehörigen im Todesfall stehen Schadenersatzkosten zu", sagte der auf Schadenersatzrecht spezialisierte Wiener Anwalt Peter A. Miklautz. Begräbniskosten, Leichenschmaus und alle sachlichen Aufwendungen, die kausal zu dem Todesfall stehen, seien zu ersetzen. Auch ein immaterieller Schadenersatz, quasi für den "seelischen Schmerz", wie Rechtsanwalt Martin Prunbauer es nannte, stehe den Angehörigen zu. Dieser sei allerdings laut Miklautz an einen Nachweis gekoppelt, der einen gewissen Krankheitswert der Angehörigen belegen muss.
Den durch den Verzehr des Käse Erkrankten gebühre primär - nach Vorlage eines medizinischen Gutachten - Schmerzensgeld. "Auch der Pflege- und Heilbedarfsaufwand muss ersetzt sowie die bestmögliche Behandlung zugesichert werden, sagte Miklautz. Entschädigungszahlungen können laut dem Wiener Anwalt Prunbauer aber auch fällig werden, wenn beispielsweise durch die Erkrankung die bevorstehende Hochzeitsfeier abgesagt werden hat müssen oder dadurch ein Gewinnentgang entstanden ist. Wie hoch die Schmerzensgeld-Ansprüche sein können, sei nach Einschätzung der beiden Advokaten schwer zu sagen. Das müsse in jedem Fall individuell beurteilt werden. Die Staatsanwaltschaft Graz hat inzwischen einen Ermittlungsauftrag erteilt, wie der Sprecher, Manfred Kammerer, am Donnerstag gegenüber der APA sagte. Da der Käse aber bereits zurückgeholt wurde, sei keine Gefahr in Verzug. Ermittlungsergebnisse könnten von daher noch längere Zeit auf sich wartenlassen. Kammerer sprach von "ein paar Wochen".
Dem folgenden gerichtlichen Strafverfahren könnten sich die Angehörigen privat anschließen. Das Strafgericht nimmt sich derer Ansprüche aber nicht vordergründig an, von daher sei es wahrscheinlich, dass zivilrechtliche Klagen folgen könnten. "Allerdings mache es Sinn das Strafverfahren zunächst abzuwarten, weil dort schon verwertbare Ergebnisse herauskommen", sagte Miklautz. Auch Prunbauers Einschätzung zufolge sei es sinnvoll für die Angehörigen das Strafverfahren abzuwarten.
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Tochterfirma. Der Hartberger Milchverarbeiter Prolactal ist eine Firma der Artax-Gruppe (Linz).
Milchpulver & Co. Unternehmen in acht Ländern widmen sich der Herstellung von Spezialprodukten auf der Basis von Milch und Milchbestandteilen, z. B. Milchpulver. Umsatz: 250 Millionen Euro.









