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Zuletzt aktualisiert: 13.11.2008 um 15:33 Uhr

Steirer überfiel Sex-Shop im Südburgenland: Prozess

20-Jähriger hatte Schreckschusspistole bei sich und erbeutete 862 Euro, Filialleiterin wurde schwer traumatisiert: Drei Jahre teilbedingte Haft.

Wegen schweren Raubes, Nötigung und schwerer Körperverletzung ist ein junger Steirer am Donnerstag in Eisenstadt vor einem Geschworenengericht gestanden. Der 20-Jährige soll im Mai einen Erotikmarkt im Südburgenland mit einer Schreckschusspistole überfallen haben. Die Filialleiterin wurde dadurch schwer traumatisiert. Der Angeklagte wurde zu drei Jahren Haft - davon zwei Jahre bedingt - verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Shop. Der Mann suchte den Laden am 15. Mai dieses Jahres auf. Vor Gericht gab er an, den Shop gewählt zu haben, da er ihn kannte und dort wenig Kundenfrequenz erwartete. Er trug eine Sonnenbrille und eine Baseballkappe. Vom vorsitzenden Richter Karl Mitterhöfer gefragt, ob dies nicht ungewöhnlich sei, meinte die überfallenen Filialleiterin: "Nicht in diesem Geschäft", wo die Hemmschwelle der Kunden groß sei.

Kassentresen. Der Täter kaufte zuerst eine DVD und stellte sich zum Kassentresen. Als ihm die Verkäuferin das Wechselgeld gab und die Kassenlade öffnete, hielt er ihr die Waffe entgegen und sagte: "Das restliche Geld auch noch." Leise fügte er ein "Bitte" hinzu, sagte er vor dem Geschworenengericht. Als die Frau in Panik aus dem Geschäft rannte, griff er in die Lade und steckte 862 Euro ein.

Flucht. Nach seiner Flucht aus dem Geschäft wurde der Räuber von zwei durch Hilferufe der Filialleiterin verständigten Verkäuferinnen aus benachbarten Geschäften verfolgt. Da er mit seinem eigenen Auto unterwegs war und sich die Zeuginnen das Kennzeichen notierten, konnte der Verdächtige recht rasch ausgeforscht werden. Laut eigenen Angaben hatte der Täter zum Zeitpunkt des Überfalls ein Drogenproblem und über 4.000 Euro Schulden. Der Vater eines zweijährigen Kindes wurde außerdem kurz vor der Tat von seiner Firma gekündigt. Der Verteidiger bezeichnete die Tat als "Kurzschlusshandlung" und "patscherte Durchführung".

Überfallopfer. Das Überfallopfer erlitt durch die Tat eine akute Belastungsstörung und befand sich monatelang im Krankenstand. Ihren Job im Erotikladen hat sie mittlerweile verloren. Aufgrund von Panikattacken befindet sie sich auch heute noch in therapeutischer Behandlung.

Reumütig. Der Bursche hatte Glück, noch keine 21 Jahre alt zu sein, denn dann hätte der Strafrahmen erst bei fünf Jahren begonnen, betonte der Staatsanwalt. Mildernd auf das Urteil wirkte sich das reumütige Geständnis, die gute Kooperation mit der Polizei sowie der bereits geleistete Schadenersatz aus, erklärte Mitterhöfer.


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