Mit UNO gegen Müllofen
Nach einer Beschwerde aus Ungarn befasst sich die Aarhus-Kommission in Genf mit der umstrittenen Müllverbrennungsanlage in Heiligenkreuz/L.
Seit dem Frühjahr befasst sich der Umweltsenat wegen eines Einspruchs mit dem Genehmigungsbescheid für die geplante Müllverbrennungsanlage im Wirtschaftspark Heiligenkreuz/L. Nun haben die Gegner der umstrittenen Anlage eine neue Front eröffnet. Der Selbstverwaltung der Stadtgemeinde St. Gotthard war bei der Umweltverträglichkeitsprüfung keine Parteienstellung zuerkannt worden. Im Genehmigungsbescheid vom 5. Februar 2009 wurden ihre Einwendungen als unzulässig zurückgewiesen. St. Gotthard hat daraufhin die UNO angerufen: in Form einer Beschwerde bei der Aarhus-Kommission (Aarhus Compliance Comittee) in Genf. Laut Angaben der Wiener Anwaltskanzlei Simonfay-Salburg, die die Gemeinde vertritt, wurde dieser Beschwerde nun stattgegeben.
Die Aarhus-Kommission ist das völkerrechtliche Organ für die Konvention und eine Art Schlichtungsstelle. Sie kann Völkerrechtsverletzungen feststellen und Empfehlungen an die Bundesregierung aussprechen. Die Rechtsvertreter der ungarischen Gemeinde wollen eine Anhörung vor der Kommission abwarten und eine Feststellung als Druckmittel auf dem österreichischen Rechtsweg einsetzen.
Herwig Schuster von Greenpeace CEE geht davon aus, dass das innerhalb des nächsten halben Jahres passiert: "Die Kommission gibt relativ rasch Empfehlungen ab." Bei deren Nichteinhaltung kann auch ein internationales Urteil die Folge sein. Was die ungarische Seite in dieser Causa mache, so Schuster, sei dasselbe, was man dieseits der Grenze etwa gegen das Kraftwerk Mochovce unternehme: Alle Mittel ausschöpfen, um Verfahren zu verzögern und in die Länge zu ziehen. Das Ziel ist, die Vorhaben letztendlich auf diese Weise zu Fall zu bringen.









