Glashaus-Projekt in Blumau: Es darf gebohrt werden
Land erlaubt Thermalwasserbohrung für Glashaus-Projekt in Blumau.

Foto © MONTAGE: MM-GROUP, HIRT Bertram Mayer will in Kürze den Einreichplan für das Glashaus in Bad Blumau einbringen
In der oft emotional geführten Debatte um das geplante Riesenglashaus in der Nähe von Bad Blumau hat das Land Steiermark jetzt mit einem positiven wasserrechtlichen Bescheid das nächste Ausrufezeichen gesetzt. Wie berichtet, will der Obst- und Gemüsevermarkter Frutura in Bierbaum ganzjährig Gemüse anbauen. Zur Beheizung will man auf Thermalwasser setzen. Dafür benötigte die Frutura aber zunächst das Wasserrecht.
Bertram Mayer, er koordiniert für die Frutura das 40-Hektar-Projekt, freut sich über den positiven Bescheid und bezeichnet ihn als "großen Schritt". In den nächsten zwei Wochen will Mayer den fertigen Bau-Einreichplan vorlegen. Der Wasserbescheid macht indessen deutlich klar, dass eine etwaige Frutura-Bohrung die umliegenden Thermen in ihrer Wassernutzung nicht beeinträchtigen darf. Auch für die Probebohrungen gibt es seitens des Landes genaue Vorschriften.
Robert Rogner jun., Thermenbetreiber und deklarierter Gegner des Projektes, hatte sich zuletzt vergeblich um eine Parteienstellung beim Wasserrechtsverfahren bemüht und eine Säumnisbeschwerde beim Umweltministerium eingereicht. Ein Sprecher Rogners bezeichnete den Landesbescheid gestern dahingehend als "nichtssagend". Erst das Ministerium soll über die Rechtmäßigkeit entscheiden. Auf Anfrage der Kleinen Zeitung hieß es von Ministeriumsseite, dass erst anhand der noch vorzulegenden Akten des Landes beurteilt werden könne, ob ein Fristversäumnis des Landes vorliege und dadurch die Zuständigkeit auf den Bund übergegangen sei.
Der, von landespolitischer Seite, angedachten Idee einer Gemüseproduktion nur in den Wintermonaten erteilt Bertram Mayer übrigens eine Absage: "Das würde sich nicht rechnen. Aber wir nehmen ja niemandem etwas weg - wir produzieren nur Dinge, die wir im Moment großteils importieren".







