Bei Gericht abgeblitzt
Vorauer verliert "privaten Musterprozess" gegen die Telekom in erster Instanz. Es geht um 700-Euro-Rechnung wegen Datenüberschreitung.

Foto © PilchBernd Holzer ist vom Urteil des Bezirksgerichts "enttäuscht"
Eine Niederlage im Rechtsstreit mit der Telekom musste der Vorauer Bernd Holzer vor Gericht einstecken. Wie berichtet, akzeptiert der Jurist nicht, dass ihm das Unternehmen im Herbst 2010 rund 700 Euro für eine Datenüberschreitung von drei Gigabyte beim mobilen Internet verrechnete und strengte eine Art privaten "Musterprozess" an, um für die Rechte aller Konsumenten zu kämpfen, wie er sagt. Die Telekom arbeitete seiner Ansicht nach mit unklaren Abrechnungszeiträumen, die Überschreitungskosten seien unverhältnismäßig hoch - was das Unternehmen bestreitet.
In erster Instanz hat Holzer jetzt am Bezirksgericht Hartberg verloren. Die Richterin gab der Telekom Recht, Holzer muss die Rechnung zahlen. Streitwert nach zahlreichen Mahnungen: 1400 Euro. Doch der Vorauer denkt vorerst nicht daran, die Brieftasche zu zücken. Er will berufen - der Fall landet damit vor dem Landesgericht.
Vom Urteil in Hartberg ist Holzer enttäuscht. Zumal auch der Gesetzgeber mittlerweile in seinem Sinne eingegriffen habe, argumentiert er. Er spielt damit auf eine Neuregelung an, wonach bei Datenüberschreitungen höchstens 60 Euro verrechnet werden dürfen. "Einen Fall wie meinen gäbe es heute nicht mehr."
Aufgrund eines Streitwerts unter der Grenze von 2700 Euro gelange er nicht bis zum Höchstgericht, bedauert Holzer. "Dort findet die ständige Rechtsprechung Anwendung und ich würde Recht bekommen", ist er überzeugt. Mit einer Entscheidung des Landesgerichts in Graz ist wohl nicht vor Herbst zu rechnen.
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FAKTEN
Beim Konsumentenschutz der Arbeiterkammer in Graz sind Fälle wie diese nicht unbekannt.
Auch Bernd Holzer hat seinen Fall inzwischen an die AK weitergeleitet.
Betroffenen empfiehlt die AK grundsätzlich, zumindest jenen Betrag von Forderungen zu zahlen, der ihrer Meinung nach zurecht besteht.














