Hartberger kämpft vor Gericht gegen Rechnung der Telekom
Wegen einer saftigen Rechnung für eine Datenmengenüberschreitung beim mobilen Internetzugang liegt ein Hartberger mit der Telekom im Streit. Er möchte einen privaten "Musterprozess" für andere Konsumenten führen.

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Ein 50-jähriger Hartberger hat sich von der Telekom klagen lassen und will in einer Art privatem Musterprozess für sein Recht - und, wie er meint, das vieler anderer Internetnutzer - kämpfen. Schauplatz wird das Bezirksgericht Hartberg sein.
19 Gigabyte Downloadvolumen für 19 Euro im Monat hatte der vierfache Familienvater vertraglich mit der Telekom für seine Kinder vereinbart. Das ging einige Monate lang gut, im Herbst 2010 kam die böse Überraschung: 650 Euro stellte der Netzbetreiber in Rechnung - für eine Limitüberschreitung von drei Gigabyte. Der Hartberger fiel aus allen Wolken und weigerte sich zu zahlen. Worauf das Unternehmen den Netzzugang sperrte.
Den Tarifsprung von einem Euro pro Gigabyte innerhalb des Limits auf 250 Euro außerhalb hält er für "sittenwidrig". Die drohenden Kosten seien dem "schwammig formulierten" Vertrag, dem keine Geschäftsbedingungen angeschlossen gewesen seien, nicht zu entnehmen gewesen, argumentiert er. Außerdem spreche die Telekom von "monatlicher Abrechnung", tatsächlich laufe der Abrechnungszeitraum von 11. zum 10. des Folgemonats. "So ist der Datenkonsum von Anfang September dem August zugeschlagen worden und die Überschreitung entstanden."
Es folgten zahlreiche Schreiben der Telekom, die die zügig anschwellende ausständige Summe über ein Inkassobüro einzutreiben versuchte. Ein Kulanzangebot der angerufenen Telekom-Regulierungsbehörde über 650 Euro - also den ursprünglichen Betrag - lehnte der Hartberger ab.
Anfang Jänner dieses Jahres hatte die Rechnung 1352 Euro erreicht, dann trudelte die Klage der Telekom ein. Streitwert: 1708 Euro. "Mir geht es nicht ums Geld. Ich will aufzeigen, wie hier mit den Konsumenten umgegangen wird", gibt sich der Hartberger kämpferisch. Er ist überzeugt, dass es anderen Kunden ähnlich geht und will nun eine Art Musterprozess führen. "Das Risiko trage ich."
Kein Einzelfall
Beim Konsumentenschutz der Arbeiterkammer bestätigt man, dass dies kein Einzelfall ist. Man führe gerade selbst ein Verfahren, dessen Ausgang sei offen. In den meisten Fällen sei jedoch die Überschreitung an sich strittig und nur in zweiter Linie die Kosten, sagt Bettina Schrittwieser, Leiterin der Abteilung Konsumentenschutz. Die Summen, um die es gehe, seien unterschiedlich. "Es gibt keinen Richtwert. Oft bieten die Netzbetreiber den Betroffenen einen Nachlass an, der dann akzeptiert wird."
Gesetzlich kommt indes Bewegung in die Sache. Beim Roaming im Ausland hat die EU die Kosten für Überschreitungen bereits auf 60 Euro beschränkt, für das Inland ist eine ähnliche Regelung in Begutachtung. Grundsätzlich müsse bei Tarifen eine Verhältnismäßigkeit gewahrt sein, sagt Schrittwieser. Das Problem: Gerichtliche Entscheidungen dazu fehlen. "Wir empfehlen Betroffenen, zumindest jenen Betrag zu zahlen, der aus ihrer Sicht zurecht besteht." Die Kritik des Hartbergers, wonach nicht nach Kalendermonat abgerechnet werde, relativiert sie. Das sei selten der Fall, meist zähle das Datum der Vertragsunterzeichnung. Der Tarif für Überschreitungen müsse jedoch ersichtlich sein.
Darauf pocht auch die Telekom in einer Stellungnahme. Der Satz von 25 Cent pro Megabyte (rund 250 Euro pro Gigabyte) Überschreitung stehe im Vertrag, ferner werde dort auf die Geschäftsbedingungen verwiesen, erklärt man. Was die konkrete Summe betrifft, stimmt das allerdings nur zum Teil: "Verrechnung gemäß Tarif" heißt es im Vertrag.
Zyklus
Die Telekom ist siegessicher. Der Abrechnungszyklus sei für den Hartberger aus den sechs Rechnungen vor der Überschreitung erkennnbar gewesen, außerdem spreche der Vertrag von "Verrechnungsmonat", heißt es. Man habe zudem am 23., 27. und 31. August Warn-SMS geschickt. "Das ist eine freiwillige Leistung."
Der Betroffene bestätigt, zumindest eine SMS erhalten zu haben. "Auf Papier habe ich dazu bis heute nichts bekommen", ärgert er sich. Für den Auftritt vor Gericht ist er zuversichtlich.













