"Das Haus ist für uns ein Totalschaden"
Fast fertig gebaut und bezahlt steht das Haus da, das eine Familie von einer Baufirma bauen ließ - nun muss es laut Gutachten zum Teil wieder abgerissen werden: Es ist höher als auf dem Plan.

Foto © SONJA BERGER Eveline Tscherne vor ihrem "Totalschaden": ein Haus, das anders aussieht als auf dem Plan und laut Gutachten abgerissen werden muss, weil es zu hoch geraten ist
Die Wünsche von Eveline und Richard Tscherne aus Pöllau bei Gleisdorf waren klar: Ein Haus für die Mutter wollten sie bauen. Von der Planung bis zur Fertigstellung wollten sie alles aus einer Hand erledigt wissen. Und: Die Ansprechpartner und ausführenden Firmen sollten aus der Region sein.
"Wir haben gedacht, mit einem Cleverhaus vom Landring können wir da nichts falsch machen", sagt Eveline Tscherne. Das war im März 2010. Gegen Ende 2010 hätte das Haus bezugsfertig sein sollen. Heute aber sitzt die Familie noch auf einem fast fertigen Rohbau, über den der Baustopp verhängt wurde - auf einem mit mehr als 167.000 Euro fast fertig bezahlten Haus, das nicht benutzt werden darf.
Der Hauptgrund: Es ist zu hoch. Allein der Dachboden ist laut einem Gutachten um fast einen Meter höher, als er im Plan gezeichnet und von der Baubehörde bewilligt worden war. So überschreitet das Haus die maximale Bebauungsdichte und die Anzahl der zulässigen Geschosse. Das heißt im Klartext: Dach und Dachboden müssen laut dem Gutachten abgerissen werden. "Das Haus ist für uns ein Totalschaden", sagt Eveline Tscherne.
Mängelliste
Wie konnte das passieren? "Es ist ersichtlich, dass sich die Bauleitung vermessen hat", sagt sie - und diesen Fehler dann vertuscht habe. Als beispielsweise der Kamin plötzlich zu kurz war, habe es geheißen, er sei falsch bestellt worden. "Oder auf einmal waren Holzverstrebungen nötig, um den Dachstuhl zu stützen - das ganze Haus sieht dadurch komplett anders aus, als wir es wollten. Und man erkennt mit freiem Auge, dass das Dach viel zu wuchtig ist", sagt sie.
Außerdem sei das Haus weiter von der Grundstücksgrenze entfernt errichtet worden als geplant. "So hatten die Flächenkollektoren für die Erdwärmeheizung plötzlich nicht mehr auf dem Grundstück Platz und wir mussten unser zweites Baugrundstück daneben entwerten. Aber was, wenn dieses Grundstück nicht zufällig auch uns gehört?", sagt Tscherne.
Das aber sei noch nicht alles. "Das Haus ist durch und durch mangelhaft gebaut", sagt sie. Die "kleineren" Mängel von schiefen Fensterbänken bis zu einer zu kurzen Kellertüre füllen Seiten im Gutachten, das die Bauherren schließlich anfertigen ließen.
Die Landring-Baufirma Landhausbau aber sei sich keiner Schuld bewusst gewesen, sagt Tscherne. Im Jänner 2011 schaltete die Familie einen Anwalt ein. Mittlerweile ist sie vom Vertrag zurückgetreten und hat nach einer geplatzten außergerichtlichen Einigung Klage auf Rückerstattung der Kosten eingereicht.
Die Geschäftsführung der Firma Landhausbau wollte sich zu dem laufenden Verfahren nicht äußern. Die zuständige Rechtsanwaltskanzlei war auch nach mehrmaligen Anfragen nicht zu einer Stellungnahme bereit.













