Hunde brauchen den Chip
Laut Tierschutzgesetz müssen alle Hunde bis Ende des Jahres mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in einer Datenbank registriert sein.

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Folgende Geschichte ereignet sich immer wieder: Ein Hund läuft von zuhause weg, jemand findet ihn und informiert die Polizei. Weil der Hund nicht gekennzeichnet ist, wird er in ein Tierheim gesteckt. Während die Besitzer glauben, ihr Haustier sei tot, wartet der Hund im Zwinger auf sein Herrl. Drei Monate später bekommen die Besitzer durch Zufall einen Hinweis und finden ihren Hund wieder. Die Kosten für die monatelange Verpflegung - sieben Euro täglich - müssen sie dem Staat zurückzahlen.
Damit das in Zukunft nicht mehr so einfach passieren kann, schreibt das österreichische Tierschutzgesetz vor, dass alle Hunde bis zum 31. Dezember 2009 mit einem elektronischen Mikrochip gekennzeichnet und in einer Datenbank registriert sein müssen.
Informationen
Der Chip ermöglicht es, dass Tierärzte mit einem entsprechenden Lesegerät sofort feststellen können, woher der Hund kommt. Schließlich ist auf dem Chip eine einzigartige Nummer eingespeichert, nach der die Tierärzte in der Datenbank suchen und so wichtige Informationen über das Tier erhalten können.
Damit soll auch illegalen Hundeimporten Einhalt geboten werden. "Man kann sofort feststellen, ob die Hunde legal nach Österreich gekommen sind, weil sie an der Grenze sofort gechipt werden", erklärt Herfried Haupt, Hartberger Amtstierarzt.
Der elektronische Mikrochip ist in etwa so groß wie ein Reiskorn und wird dem Hund im Halsbereich injiziert. Der Vorgang soll nicht schmerzhafter sein als eine gewöhnliche Schutzimpfung. Den eingepflanzten Chip trägt der Vierbeiner sein ganzes Leben unter der Haut.













