Höchstgericht stoppt 110-kV-Leitung der Bundesbahnen
Knalleffekt: Verwaltungsgerichtshof erkennt UVP-Pflicht für den 110-kV-Leitungsbau zwischen Graz und Werndorf. Sofortiger Baustopp.

Foto © KANIZAJ Jubel bei den Anrainern: Nach Höchstgerichtsentscheid hoffen sie auf eine tiefer gelegte 110-kV-Leitung
GRAZ. Seit Jahren kämpfen Anrainer gegen die umstrittene 110-kV-Leitung, die die ÖBB entlang der Südbahn verlegt. Ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes gibt ihnen nun Recht.
Die Höchstrichter halten fest: Vor dem Bau der Leitung muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden. Die ÖBB haben das stets zurückgewiesen und ohne UVP heuer bereits zu bauen begonnen. Die Höchstgerichtsentscheidung bedeutet nun einen sofortigen Baustopp.
Die Anrainer und die Politik jubeln. "Durch die oberflächennahe Verlegung der Leitung durch dicht bebautes Wohngebiet wären alle einer hohen Strahlenbelastungen ausgesetzt gewesen", sagt Andrea Pavlovec-Meixner, grüne Gemeinderätin in Graz. Ihre Forderung: Entweder legen die ÖBB das Kabel tiefer oder sie bringen Metallplatten zur Abschirmung an, wie in der Schweiz üblich. Auch KPÖ-Mandatar Andreas Fabisch fordert: "Die Gesundheit der Menschen muss im Vordergrund stehen, nicht das Kostenargument."
Der Seiersberger Bürgermeister Werner Breithuber hofft, dass nun auch in den Grazer Umlandgemeinden die Leitung "ordnungsgemäß in die Erde gelegt wird". Der bisherige Plan sieht ja vor, dass die Leitung ab der Stadtgrenze oberirdisch geführt wird.
Die ÖBB haben auf das Erkenntnis rasch reagiert. "Wir haben die Bauarbeiten eingestellt, sowohl was das Aufstellen der Masten als auch den Kabeltrog betrifft", bestätigt Walter Mocnik, ÖBB-Pressesprecher. "Als Nächstes machen wir uns daran, die Unterlagen für das UVP-Verfahren aufzubereiten." Ob das Projekt damit völlig neu gedacht und die Leitung überall unterirdisch geführt werden muss, ist offen.








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