Bankraub mit Spielzeugpistole: Vier Jahre Haft
Beim Überfall in Vasoldsberg selbst konnte der Mann zwar unerkannt bleiben, doch seine Frau fand zu Hause die Beute und zeigte ihn an. Urteil ist nicht rechtskräftig.

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Weil er Anfang Jänner eine Bank nahe Graz überfallen hat, stand ein 33-Jähriger am Donnerstag in Graz vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Gernot Patzak). Beim Überfall selbst konnte der Mann zwar unerkannt bleiben, doch seine Frau fand zu Hause die Beute und zeigte ihn an. Der Steirer hatte das Geld gebraucht, weil er große Summen im Internet verspekuliert hatte. Er war umfassend geständig, wurde aber wegen Raubes trotzdem zu vier Jahren Haft verurteilt.
60.000 Euro Schulden
"No police, just the money" hatte ein schwarz gekleideter, maskierter Mann Anfang Jänner zur Angestellten in einer Bank in Vasoldsberg (Bezirk Graz-Umgebung) gesagt und ihr seinen Rucksack hingehalten. Dabei soll er die Frau und ihren Kollegen mit einer Spielzeugpistole bedroht haben. Der Räuber erbeutete rund 22.000 Euro, die er zu Hause im Keller versteckte, wo sie die Ehefrau fand und die Polizei verständigte. Vor Gericht gab er an, er habe rund 60.000 Euro Schulden gehabt. "Ich hab' mir gedacht, wenn alles schief geht, mach' ich einen Banküberfall", erklärte der Angeklagte. Die Bilder aus der Überwachungskamera hatten zu keinem Ergebnis geführt. "Wie ein Krampus schaun's da aus", meinte der der Richter zur schwarzen Kleidung und der schwarzen Gesichtsmaske.
Die Bankangestellte erzählte, dass die Waffe auf sie und ihren Kollegen gerichtet war. "Waren Sie in Behandlung?", wollte der Richter wissen. "Da noch nicht", antwortete die junge Frau. Sie hatte das Pech, zwei Wochen später gleich wieder überfallen worden zu sein. "Ach so, das waren auch Sie? Das hab' ich gar nicht gewusst", so der Richter. "Viel Auswahl wird's in Vasoldsberg nicht geben", meinte Staatsanwalt Rudolf Fauler trocken.
Obwohl er von Anfang an geständig war und nur eine Spielzeugpistole benutzt hatte, wurde der Oststeirer zu vier Jahren Haft verurteilt, und zwar vor allem aus generalpräventiven Gründen, wie der Richter anmerkte: "Ein Banküberfall ist kein Kavaliersdelikt." Das Urteil ist nicht rechtskräftig.









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