Tödliche Fahrlässigkeit in der Baugrube
Bei der Verlegung von Rohren kam es im Juli zum folgenschweren Unfall: Ein Arbeiter wurde bei Grabungsarbeiten verschüttet. Für ihn kam jede Hilfe zu spät. Sein Kollege wurde nun verurteilt - Urteil nicht rechtskräftig.

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"So mancher Anwalt", sagt der Verteidiger, "würde sich einen Mandanten wünschen, der etwas weniger ehrlich ist." Der Angeklagte, ein 46 Jahre alter bosnischer Bauarbeiter, trägt schwer an seiner Schuld, er ist selbstmordgefährdet und zittert immer wieder am ganzen Körper. Dennoch stellt er sich vor Richter Stefan Koller der Anklage und will nichts beschönigen. Fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Umständen wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor. Am 14. Juli habe er in Semriach als Vorarbeiter einem Kollegen befohlen, in eine drei Meter tiefe Künette zu steigen, die nicht durch eine Schalung gesichert war. Der Kollege, ebenfalls Bosnier, wurde verschüttet und starb.
Schalungsarbeiten
"Ich habe das entschieden", bekennt er auf die Frage, wer denn beschlossen habe, die Kanalrohre zu verlegen, ohne die gelieferten Pfosten und Staffel zur Absicherung zu verwenden. Im Detail ist es komplizierter: Gemeinsam haben die zwei Kollegen und Freunde das Erdreich geprüft: "Es hat gut ausgeschaut." Schalungsarbeiten hätten den Arbeitsaufwand "verzehnfacht". Gemeinsam stiegen sie in die Grube, um die Rohre zusammenzustecken. Als er gerade wieder herauskletterte, hörte er den Kollegen sagen: "Es ist schief." Ein lautes Geräusch. Als er sich umdrehte, war der Kollege nicht mehr zu sehen.
"Und dann?", fragt der Richter. "Graben, graben, graben." Alles vergeblich. Laut Verteidigung war der Bosnier nicht für die Sicherheit des Opfers verantwortlich: Er war nicht besser ausgebildet, er stand ebenfalls in der Baugrube. Richter Stefan Koller spricht ihn schuldig: "Als Vorarbeiter waren Sie Stellvertreter des Bauunternehmers auf der Baustelle." Vier Monate bedingt bei einer Höchststrafe von drei Jahren lautet das nicht rechtskräftige Urteil. "Es ist schon klar, dass Sie kein Schwerverbrecher sind. Und mit dem moralischen Problem haben Sie sowieso zu kämpfen."







