Mehrfacher schwerer Raub: Junge Steirer verurteilt
Die Männer im Alter von 20 und 21 Jahren zeigten sich bei Prozess geständig. Ihr Motiv sei mangelndes Geld für Drogen gewesen. Urteile nicht rechtskräftig.

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Vier junge Männer haben sich am Donnerstag am Grazer Straflandesgericht wegen mehrfachen schweren Raubes, Hehlerei und Einbruchsdiebstählen verantworten müssen. Die Angeklagten - drei von ihnen sind dem Suchtgiftmilieu zuzuordnen und einschlägig vorbestraft - bekannten sich allesamt schuldig. Ihr Motiv sei mangelndes Geld für Drogen gewesen.
Dealer
Schon 2007 waren die jungen Menschen auf Abwege geraten: Damals kamen die im Großraum Graz lebenden Burschen auf die Idee, einen slowenischen Dealer mit einer Gaspistole und einem Schlagstock auszurauben. Als dies nicht nach ihren Vorstellungen gelang, suchten sie sich eine Trafik in Graz und einen Pizzastand in Kalsdorf als Ziele aus. In beiden Fällen scheiterten die Überfälle an der dilettantischen Ausführung. Schließlich versuchten es die Angeklagten bei einer Trafik in Judendorf bei Graz, wo sie Beute machen konnten. Dazwischen brachen sie in einen Imbissstand, ein Solarium und zwei Pkw ein, um sich ebenfalls Geld für Suchtgift zu besorgen. Die Taten wurden über einen Zeitraum von einigen Monaten verübt.
Drogeneinfluss
Die jungen Männer im Alter von 20 und 21 Jahren erklärten vor dem Geschworenengericht, bei ihren Taten zum Teil unter Drogen- und Alkoholeinfluss gestanden zu sein. Den entstandenen Schaden hätten sie zum Teil schon beglichen. Die drei Süchtigen meinten, von den Drogen weggekommen zu sein. Einer von ihnen befindet sich seit einer ersten Verurteilung nach dem Suchtmittelgesetz im Jänner diese Jahres in Therapie. Die Angeklagten meinten aus "Leichtsinn und Dummheit" gehandelt zu haben. Sie hätten teilweise "die ganze Palette von Marihuana bis Heroin" konsumiert. Der Richtervorsitz erwiderte jedoch, dass "Drogensucht nicht alles rechtfertigt".
Urteil
Die vier jungen Angeklagten sind wegen mehrfachen schweren Raubes und Einbruchsdiebstählen schließlich zu zwei bis dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Drei Angeklagten werden noch Strafen aus vorangegangenen Verurteilungen angerechnet: Daher ergeben sich für einen der beiden 20-Jährigen drei Jahre und zehn Monate. Die zwei anderen Vorbestraften fassten insgesamt je drei Jahre aus. Der vierte bisher unbescholtene Angeklagte wurden zu zwei Jahren Haft verurteilt, davon 16 Monate bedingt.








