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Zuletzt aktualisiert: 14.12.2011 um 05:08 UhrKommentare

Statt Stronach kam erst einmal ein Brief

Alles wartet auf Frank Stronach, denn er soll sagen, ob er Sturm eine Million Euro geschenkt hat. Stronach schickte einen Brief, der nach der Verhandlung ankam. Prozess wurde bis Februar vertagt.

Kartnig-Prozess geht im Februar weiter

Foto © APAKartnig-Prozess geht im Februar weiter

Der eine Zeuge kam gerne, der andere nur dank Polizei-Eskorte, und der dritte, Frank Stronach, kann erst am 7. Februar. Dafür schickte er am Dienstag, allerdings nach der Verhandlung, erst einmal einen Brief mit seiner Aussage. Da war der Prozess schon bis 7. Februar vertagt.

Der Vormittag war unterhaltsam. "Ihr Vorname?" - "Ich nehme an, den wissen Sie." Der Zeuge bockt auf die Frage von Richter Karl Buchgraber. Kein Wunder, dass er schmollt, denn der Richter hat ihn am Vortag in Niederösterreich von der Polizei abholen lassen. "Die Nacht hab' ich im Häfen verbracht." Das hat er sich aber selbst zuzuschreiben, denn die Zeugenladung hat er am Telefon dem Richter gegenüber mit der Ankündigung quittiert, er werde nicht kommen.

Sie kommen alle. So oder so. Zur Wahrheitsfindung kann der ehemalige Bundesliga-Sekretär mangels Erinnerung dann außer allgemeiner Erheiterung aber nichts beitragen.

Nervosität

Der aktuelle Bundesliga-Vorstand Georg Pangl hat zuvor versichert, dass er "gerne" gekommen ist. Sein hellauf begeisterter Unterton reizt einige auch zum Schmunzeln. Seiner Meinung nach steht die Bestimmung, wonach die Bundesligavereine Abgaben aus Eintrittskarten an Bundesliga und Landesverbände abzuliefern haben, "seit 20 Jahren" in den Satzungen der Bundesliga. Sturm soll diese Abgaben bis 2004 verkürzt haben.

Die Verteidigung von Ex-Sturm-Präsident Hannes Kartnig widerspricht, was Staatsanwalt Johannes Winklhofer mit den Worten quittiert: "Ich verstehe ja, dass Sie nervös sind." Konkret ist die Bestimmung ab 2010 im Paragraf 8 zu finden und verbindlich. In der vorhergehenden Fassung von 2002 fehlt dieser Paragraf. Wie und wann genau er aufgenommen wurde, weiß Pangl nicht.

Zudem, sagt Verteidiger Michael Pacher, handle es sich um eine umsatzabhängige Abgabe. Umsatzsteuern dürften aber nur aufgrund von Gesetzen eingehoben werden, nicht aufgrund von Satzungen. Auch wenn Pangl sie "unsere Bibel" nennt, Gesetz sind sie keines.

Diesmal widerspricht der Staatsanwalt. "Ich verstehe ja", kontert Pacher, "dass Sie nervös sind." - "Ich glaube", sagt Pangl zum Richter, "wir beide sind die Einzigen, die nicht nervös sind."

Pro forma

Frank Stronach ist auch geladen. Er soll sagen, ob er Sturm eine Million Euro geschenkt oder ob er sich als Gegenleistung Transferrechte an Spielern gesichert habe. Der Vorstand der Stronach-Firma SMI hat vier Spieler "gezogen". "Aber des war nur pro forma", versichert Kartnig. "Ich hab' immer nur mit dem Frank geredet." Die Forderung aus dem Vertrag wurde dann auch im Konkurs angemeldet. "Vielleicht, weil ich nicht mehr Präsident war?!"

"Der Frank" muss kommen, am 7. Februar. Die Verteidiger verzichten nicht auf seine Aussage. Der Staatsanwalt will im Gegenzug die SMI-Manager um Andreas Rudas hören. Die Frage ist: Wussten Stronach und die SMI, dass sie die Million einem zahlungsunfähigen Klub gaben, oder wurden sie getäuscht?

Der Brief

Den Fragebogen des Gerichts, der Stronach eine Aussage vielleicht erspart hätte, wird erst am Nachmittag von seinen Anwälten übermittelt: Stronach habe nicht auf die Million verzichtet, steht darin. "Richtig ist aber, dass er nicht unbedingt mit der Rückführung der besagten Mittel gerechnet hatte." Ob das den Anwälten und dem Gericht reicht, ist unklar. Ebenso, ob nun doch noch ein früheres Urteil zustande kommt.

ALFRED LOBNIK

Kommentar

ALFRED LOBNIKDer Ball ist... von ALFRED LOBNIK

Das Verfahren

Acht Angeklagte, 244 Seiten Anklage, über 40 Zeugen - der Sturm-Prozess, hat am 10. März 2011 begonnen und endete mit dem Urteil am 17. Februar 2012

Das Urteil: Hannes Kartnig wurde zu fünf Jahren unbedingter Haft und einer Geldstrafe von 6,637 Millionen Euro verurteilt. Er wurde der fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen, des schweren Betrugs und der Steuerhinterziehung für schuldig befunden.

Die restlichen sieben Angeklagten wurden zu bedingten Geld- und Haftstrafen verurteilt.

 

Fotoserien

Kartnig-Prozess: Das Urteil 

Kartnig-Prozess: Das Urteil

 




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