Streit um Grazer Statut
Parteien und Experten sind in der Frage, ob umstrittene Bestimmung im Statut aufgehoben werden soll, gespalten. Entscheidung diese Woche.

Foto © APVerfassungsjurist Heinz Mayer hat die Bestimmung als verfassungswidrig kritisiert
Zumindest in einem Punkt sind sich alle einig: es soll keine "Lex Winter" werden, sondern eine Grundsatzentscheidung fallen. Der FP-Chefin Susanne Winter droht ja aufgrund einer Bestimmung im Statut, dass sie ihr Amt als Stadträtin so lange nicht ausüben darf, bis das Verfahren wegen "Verhetzung" gegen sie abgeschlossen ist. Der Verfassungsjurist Heinz Mayer hat in der Kleinen Zeitung diese Bestimmung als verfassungswidrig kritisiert. Sie nehme das Urteil vorweg.
"Untauglich". Die Grazer Parteien sind in dieser Frage gespalten. Die FPÖ selbst prüft ja gerade mit eigenen Anwälten das Grazer Statut. SP-Chef Wolfgang Riedler spricht von einer "untauglichen Bestimmung". Ebenso klar für die Aufhebung spricht sich die KP-Klubchefin Ina Bergmann aus.
"Fahrlässig." Die Grünen hingegen sehen die Sache anders. Wenn ein Politiker "grob fahrlässig mit seiner gesamtpolitischen Verantwortung umgeht, dann muss es Konsequenzen geben können, auch wenn noch keine Verurteilung vorliegt." VP-Stadtrat Detlev Eisel-Eiselsberg möchte die rechtliche Beurteilung durch die Magistratsdirektion abwarten.
Verfassungskonform. Und die ist haarig. Der Grazer Verfassungsjurist Joseph Marko widerspricht seinem Kollegen Mayer, hält den Punkt im Paragraphen 20 für verfassungskonform. "Es ist keine Vorverurteilung. Die Bestimmung schützt ja das Amt und nicht eine Person." Magistratsdirektor Martin Haidvogl verspricht jedenfalls eine Entscheidung für diese Woche. "Die Bedenken, dass die Bestimmung nicht hält, sind da. Wir prüfen das gemeinsam mit dem Landesverfassungsdienst intensiv."
Landtag. Für die FPÖ ändert das alles kurzfristig gar nichts. Das Statut kann nur vom Landtag geändert werden, der nächste tagt am 11. März. Das ist zwar noch vor der Angelobung der neuen Regierung, bis das mögliche neue Statut aber tatsächlich in Kraft tritt, vergehen mindestens vier Wochen. Das heißt: Bis dahin gilt die jetzige Bestimmung und Susanne Winter dürfte ihr Amt als Stadträtin vorerst nicht ausüben.
Features
Das Grazer Statut
Im Paragraph 20, Absatz 4 c, ist geregelt - Ein Gemeinderat darf sein Mandat nicht ausüben: "vom Zeitpunkt der Einleitung der strafgericht-

















