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Zuletzt aktualisiert: 14.02.2008 um 13:13 Uhr

Linzer gab Freund Substitol-Spritze: Tod durch Überdosis

Prozess im Grazer Straflandesgericht: Vier Jahre Haft für 30-Jährigen - Urteil nicht rechtskräftig.

Weil er seinem stark alkoholisierten Freund eine tödliche Substitol-Spritze verabreicht hatte, musste sich ein Linzer am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht verantworten. Die Anklage lautete auf Körperverletzung mit Todesfolge. Der 30-Jährige, der sich noch wegen mehrerer kleiner Delikte verantworten musste, bekannte sich schuldig und wurde zu vier Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Delikt. Erst vor genau einer Woche stand ein junger Mann vor Gericht, der seine Freundin unabsichtlich durch eine Substitol-Spritze getötet hatte. Der 24-Jährige wurde nicht rechtskräftig zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Diesmal musste sich ein 30-jähriger Linzer wegen des fast gleichen Delikts verantworten, allerdings wurde ihm Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen. Auch er hatte seinem Freund im November vorigen Jahres in Graz eine Spritze verabreicht, die bei dem Mann binnen weniger Stunden zum Tod geführt hatte.

Alkohol. Das Opfer war stark betrunken, es könnten laut Gutachter fast fünf Promille Alkohol im Blut gewesen sein. "Er war aber nicht komplett dicht, ich hab' noch mit ihm geredet", meinte der Angeklagte. Er habe ihm die Spritze gegeben - "er hat gedacht, ich kann besser stechen" - dann sei der Freund am Bett eingeschlafen. Stunden später rührte er sich nicht mehr, und der herbeigerufene Notarzt konnte nur noch den Tod feststellen.

Urteil. "Zeugen sagen, er hat vorher noch nie gespritzt, er war purer Alkoholiker", so Ankläger Manfred Kammerer. "Nein, er hat gelegentlich gespritzt", so die Angaben des Beschuldigten. "Es tut mir alles so Leid", beteuerte er. "Sie wirken eher selbstmitleidig", meinte dagegen Richter Martin Wolf. Der Schöffensenat verurteilt den Linzer wegen der Körperverletzung mit Todesfolge sowie einiger kleinerer Betrügereien zu vier Jahren unbedingter Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


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