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Zuletzt aktualisiert: 16.01.2008 um 14:33 Uhr

Vorzugsstimme & Partei? So wählen Sie gültig

Am 20. Jänner 2008 wird in Graz gewählt. Ein Kreuzerl ist schnell gemacht, eine Vorzugsstimme leicht vergeben – doch ist der Stimmzettel dann auch gültig?

Gültig ausgefüllt ist ein Stimmzettel, wenn ...

  • aus ihm eindeutig zu erkennen ist, welche Gruppenliste der Wähler wählen wählen wollte. Dies ist der Fall, wenn der Wähler in einem der links von jeder Gruppenbezeichnung vorgedruckten Kreise ein liegendes Kreuz oder ein anderes Zeichen mit Kugelschreiber, Farbstift, Bleistift oder dergleichen anbringt, aus dem unzweideutig hervorgeht, dass er die in der selben Zeile angeführte Gruppenliste wählen will.

  • Der Stimmzettel ist aber auch dann gültig ausgefüllt, wenn der Wille des Wählers auf andere Weise, zum Beispiel durch Anhaken, Unterstreichen, sonstige entsprechende Kennzeichnung einer wahlwerbenden Gruppe, durch Durchstreichen der übrigen wahlwerbende Gruppen oder durch Eintragung eines Bewerbers einer Gruppenliste eindeutig zu erkennen ist.

  • der Wähler eine Vorzugsstimme vergibt. Die Eintragung ist gültig, wenn aus ihr eindeutig hervorgeht, welchen Bewerber der gewählten Gruppenliste der Wähler bezeichnen wollte. Insbesondere dann, wenn die Eintragung mindestens den Familiennamen des Bewerbers oder bei Bewerbern derselben Gruppenliste mit gleichen Namen ein entsprechendes Unterscheidungsmerkmal (z.B. Angabe der Reihungsziffer in der Gruppenliste, des Vornamens, des Geburtsjahres, Berufes oder der Adresse) enthält.


Keine Vorzugsstimme. Keine Vorzugsstimme wurde vergeben, wenn der Wähler mehrere KandidatInnen eingetragen hat oder der/die KandidatIn einer anderen Gruppenliste als der gewählte oder gar keiner wahlwerbenden Gruppe angehört. In diesem Fall ist die Vorzugsstimme ungültig, der Stimmzettel zählt jedoch für die gekennzeichnete Partei.


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