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Zuletzt aktualisiert: 08.11.2007 um 14:20 Uhr

Zollbeamter kassierte in eigene Tasche: verurteilt

Südsteirer verlangte für "schnellere Zollabfertigung" ohne Beleg 50 Euro. Sechs Monate bedingt, nicht rechtskräftig.

Zu sechs Monaten bedingter Haft wurde am Donnerstag ein 53-jähriger Zollbeamter in Graz verurteilt. Der Beamte musste sich wegen Missbrauchs der Amtsgewalt vor dem Schöffensenat verantworten, weil er in einem Fall 50 Euro in die eigene Tasche gesteckt hatte. Der Angeklagte leugnete die Tat - er könne sich an den von einem Zeugen geschilderten Tathergang so nicht erinnern. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zollbeamte. Seit dreißig Jahren ist der Zollbeamte im Dienst und hat sich seinem Verteidiger zu Folge noch nie etwas zu Schulden kommen lassen. Laut Anklage soll er am Flughafen Graz-Thalerhof Ende Mai dieses Jahres aber 50 Euro von einem Steirer genommen haben, der von Australien kommend mit drei iPods im Wert von 400 Euro einreisen wollte. "Wissen Sie was, geben Sie mir 50 Euro und die Sache ist erledigt", soll der Angeklagte gesagt haben - damit hätte sich der Steirer die rund 30 Minuten Wartezeit bei der Zollabfertigung erspart.

Beamte. Auf die Frage von Staatsanwalt Johannes Winklhofer, ob es ihm nicht komisch vorgekommen sei, dass der Beamte keinen Beleg ausstellte, antwortete der Zeuge, dass ihm das erst im Nachhinein aufgefallen sei. Am darauffolgenden Tag erzählte er einem befreundeten Zollbeamten von der Sache. Dieser sprach daraufhin mit seiner Vorgesetzten und erstattete Anzeige.

Zeugen. Die Aussagen der beiden Zeugen und des Angeklagten divergierten: Der beschuldigte Zöllner sagte, er sei bei der Zollabfertigung beschimpft und während der Prüfung des Gepäcks weggerufen worden. Dies soll der aus Australien kommende Steirer genutzt haben, um sich aus dem Staub zu machen. Die beiden Freunde berichteten etwas anderes: Der Einreisende wäre kooperativ gewesen und hätte sich auch schon von Australien aus erkundigt, was er tun müsse, wenn er etwas zu deklarieren habe. Der beisitzende Richter Christoph Lichtenberg warf dem 53-Jährigen vor, unterschiedliche Aussagen im Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) und bei dem Untersuchungsrichter gemacht zu haben. Der Verteidiger meinte, sein Mandant "hätte den Sachverhalt erst rekonstruieren müssen".

Geldübergabe. Da die Geldübergabe angeblich in einem videoüberwachten Bereich stattgefunden haben soll, wurde die Verhandlung unterbrochen, um festzustellen, ob dieses Videoband noch existiert und so der Sachverhalt geklärt werden könnte. Allerdings werden die Überwachungsbänder nur eine Woche lang aufbewahrt. Der Südsteirer wurde zu sechs Monaten bedingter Haft bei einer Bewährungszeit auf drei Jahre verurteilt. Der Mann erbat sich Bedenkzeit.


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