Grazer Postraub-Prozess: Lebenslange Haft für Kärntner
Mitangeklagter wurde freigesprochen - Urteil nicht rechtskräftig.

Foto © LKA SteiermarkDer mutmaßliche Räuber floh auf einem Fahrrad
Wegen versuchten Mordes und schweren Raubes wurde ein
Kärntner am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht von einem
Geschworenensenat (Vorsitz: Karin Kohlroser) zu lebenslanger Haft
verurteilt. Dem 42-Jährigen wurde vorgeworfen, im Oktober vorigen
Jahres in Graz ein Postamt überfallen zu haben und bei der Flucht
einen unbeteiligter Passant angeschossen und schwer verletzt zu
haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Hälfte des Lebens im Knast.
Der Kärntner hat fast 21 Jahre seines Lebens, also genau die
Hälfte, hinter Gittern verbracht. "Mit 21 Jahren erwürgte er seine
73-jährige Vermieterin und wurde wegen Mordes verurteilt", schilderte
Staatsanwalt Hansjörg Bacher. Im September 2007 wurde er aus der Haft
entlassen, und kurz darauf soll er zuerst ein Postamt in Wien und
dann eines in Graz überfallen haben. Auf der Flucht mit dem Fahrrad
stoppte ihn die Polizei. Daraufhin schoss der Posträuber auf die
Beamten und verletzte einen Passanten schwer am Kopf.
Aufgespürt.
Dem Täter gelang die Flucht, durch die Kamera in der Post kam die
Polizei aber bald auf seine Spur. Er wurde in seiner Wohnung
verhaftet. Die Tatwaffe, Maske, Handschuhe und einen Leinensack
fanden die Beamten bei einem "Häfenfreund" des Angeklagten. Diese
stand zusammen mit dem Kärntner wegen Mittäterschaft vor Gericht, da
er ihn im Auto von Wien nach Graz und wieder retour gebracht habe.
Bei der Verhandlung machte der Kärntner von seinem Recht auf
Aussageverweigerung Gebrauch und sagte zu den Vorfällen kein Wort.
Seine Anwältin erklärte, ihr Mandant sei schuldlos. Die Verteidigerin
brachte mehrere Beweisanträge, darunter auf einen weiteren
Lokalaugenschein am Tatort sowie auf ein zusätzliches psychiatrisches
Gutachten, ein. Diese wurden allerdings abgewiesen.
Nicht rechtskräftig.
Die Geschworenen befanden den Kärntner einstimmig für schuldig. Er
wurde wegen zweifachen Raubes und versuchten Mordes zu lebenslanger
Haft verurteilt. Im Falle des mitangeklagten Bekannten entschieden
die Geschworenen mit 4:4 Stimmen, dass der Mann etwas vom Vorhaben
seines Freundes gewusst hatte, daher musste der Beschuldigte
freigesprochen werden. Der Kärntner meldete sofort
Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, der Staatsanwalt gab keine
Erklärung ab.

















