Mediatoren wollen bei Zivilrechtsverfahren mehr Spielraum
Mediation soll auch bei Familienrecht, Mietrecht, Nachbarschaftsrecht und Wohnungseigentumsrecht obligatorisch werden.
Eine Ausweitung der verpflichtenden bzw. obligatorischen Mediation im Zivilrecht fordert der Verband Steirischer Rechtsanwalts-Mediatoren. Konkret sollen bei Familienrecht, Mietrecht, Nachbarschaftsrecht und Wohnungseigentums ebenfalls Schlichtungsverfahren durchgeführt werden müssen, bevor ein Gerichtsverfahren gestartet wird, sagte Vorsitzender Hannes Müller bei einer Pressekonferenz am Mittwoch in Graz. Außerdem brauche es mehr Informationen für die Betroffenen.
Mediation. Bisher sei die Mediation im Zivilrecht nur im Bereich des Nachbarschaftsrechtes nur in einem Fall obligatorisch, nämlich dann, wenn es um überhängende oder hohe Bäume und Sträucher geht, so Müller. Dies soll sich nach Ansicht des Verbandes ändern: "Es kann nicht sein, dass Bäume und Sträucher dem Gesetzgeber mehr bedeuten als Kinder."
Tätigkeitsfeld. Das Tätigkeitsfeld ist tatsächlich groß, wie Fallbeispiele zeigen: Etwa bei einem Familienbetrieb, in dem der Chef seine Frau sowie seinen Sohn und die Schwiegertochter beschäftigt. Als sich die Frau wegen eines Verhältnisses des Mannes scheiden lässt, kommt es zu zahlreichen Verfahren, da in Folge die ganze Familie zerstritten ist. Insgesamt werden sechs Prozesse geführt, die rund 20.000 bis 30.000 Euro gekostet haben und der Familiensituation keine Verbesserung gebracht haben, so die Mediatorin Christine Ulm. Hier hätte man bei rechtzeitigen Schlichtungsversuchen viel reparieren können.
Prozess. Generell brauche es eine bessere Information für die Möglichkeit der Mediation an den Gerichten. Schon jetzt zeige sich, dass in Fällen, wo verpflichtend geprüft werden muss, ob eine solche Schlichtung möglich ist, viel zu schnell ein Bescheid erstellt werde, dass das nicht möglich sei und somit erst wieder ein Prozess geführt werde.
















