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Zuletzt aktualisiert: 17.08.2007 um 22:48 Uhr

Spendenkeiler lauern auf verbotenen Pfaden

Geschäfte mit dem schlechten Gewissen: Profi-Keiler lassen die Grazer Spendenverträge für Hilfsorganisation unterschreiben. Trotz Verbots durch die Stadt.

Grazer Herrengasse: beliebter Ort für Keiler

Foto © Kleine DIGITALGrazer Herrengasse: beliebter Ort für Keiler

Sie lauern Passanten mit charmantem Lächeln auf: "Hallo, du hast sicher schon vom WWF gehört." Erst erzählen sie vom bedrohten Regenwald, dann ziehen sie einen Spendenvertrag für den "World Wide Fund for Nature" aus ihrer Mappe und wollen eine Unterschrift. Mit dieser berechtigt man die Hilfsorganisationen, Spendenbeträge von seinem Konto einzuziehen.

Nur Informationstätigkeit. Ab hier beschreiten die Keiler, die keine ehrenamtlichen Helfer der Naturschutz- oder Menschenrechtsorganisationen sind, verbotene Pfade. Denn der Magistrat genehmigt den Werbern, die im Sold von Agenturen stehen, nur Informationstätigkeit. Der Gestattungsvertrag für ihre Info-Stände verbietet ihnen "die Begründung von Rechtsgeschäften" ausdrücklich. Was die Keilerin in der Herrengasse auch weiß. Damit konfrontiert, kontert sie: "Das ist mir egal, solange ich der Umwelt helfen kann." Jede Freundlichkeit ist verflogen.

Keine Stellungnahmen. Keine hundert Meter weiter "informiert" eine Studentin über Amnesty International. Auch sie holt rasch den Spendenvertrag aus der Mappe. Wer nach ihrer Genehmigung fragt, wird ebenfalls zum Stand des WWF geführt: "Wir sind alle bei einer Werbeagentur, Talk2Move." Weder bei Amnesty International noch beim WWF war am Freitag ein Verantwortlicher für eine Stellungnahme zu erreichen. Der Chef von "Talk2Move", Robert Hatwagner, wähnt sich im Recht. "Wir machen das mit Wissen des Straßenamtes. Der Magistrat toleriert das." Die Klausel, dass Rechtsgeschäfte verboten sind, sei reine Formsache: "Die müssen das machen."

Anzeigen "nutzlos". Beim Straßenamt sieht man das aber anders. "Wir zeigen diese Keiler permanent an", so Andreas Köhler. Doch die Werber entgehen Strafen: "Wenn die Polizei kommt, sind sie schnell weg - aber dann auch schnell wieder da."

GEORG NITSCHE

Verbotenes Keilen

  • Genehmigung: Info-Stände sind erlaubt, der Abschluss von Spendenverträgen ist verboten.

  • Vertrag: Von Konten eingezogene Spenden kann man sich z. B. beim WWF binnen 42 Tagen zurück überweisen lassen.

  • Provisionen: Die Keiler erhalten einen Stundenlohn und Provisionen für Spendenverträge.

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