Prozess: Blaues Auge für humane Lösung
Beamter erteilte Frau aus dem Kosovo Aufenthaltserlaubnis - dafür steht er vor Grazer Gericht.

Foto © AP"Wir wissen, Sie haben nicht aus niederen Motiven gehandelt, sondern aus Ihrem Herzen heraus", so der Richter
"Jawohl!" sagt der Angeklagte immer wieder auf die Fragen des Richters. "Sie sind Amtsrat und ein hochqualifizierter Beamter und Sie wissen, wenn man das Gesetz nicht einhält, ist das mit Sanktionen verbunden." - "Jawohl!" - Amtsmissbrauch muss dieser Beamte einer Bezirkshauptmannschaft verantworten. Als zuständiger Referent soll er einer kriegsvertriebenen Frau aus dem Kosovo eine Aufenthaltserlaubnis erteilt haben, obwohl die Voraussetzungen dazu fehlten.
Einreise. "Stimmt das so?" fragt Richter Gernot Patzak. "Jawohl!" - "Also warum haben Sie das gemacht?" - Die junge Frau war 1999 als Vertriebene legal nach Österreich eingereist, ein Status, der mittlerweile abgeschafft wurde. Zehn Mal hat sie dann erfolgreich um eine Saisonarbeit angesucht und damit auch die Aufenthaltsbewilligung bekommen. Doch beim elften Mal hatte sie keine Arbeitserlaubnis. "Ich habe ihr geglaubt, dass sie dieses Papier noch bekommen wird", erklärt der Beamte, "ich wollte dieser Frau nur helfen."
Gesetz. Das Gesetz verlangt, dass diese Frau in Skopje bei der österreichischen Botschaft einen Antrag hätte stellen müssen. "Diesen Weg wollte ich ihr ersparen, ich weiß, das war ein Fehler." Diese Frau war voll integriert und kostete den Staat keinen Cent. "Jetzt ist sie hochoffiziell Asylwerberin, die von der Republik erhalten wird. Das kam dabei heraus", geißelt der Verteidiger das System. "Uns Beamten steht es nicht zu, Gesetze nach ihrer Sinnhaftigkeit abzuklopfen", meint der Ankläger und möchte eine Strafe "an der untersten Schwelle." Die bekommt der Beamte auch: 2700 Euro Geldstrafe, die als Vorstrafe nicht aufscheinen. "Wir wissen, Sie haben nicht aus niederen Motiven gehandelt, sondern aus Ihrem Herzen heraus", begründet der Richter das Urteil.













