Steirer wollte Taxilenker überfallen: Viereinhalb Jahre Haft
Arbeitsloser hatte kein Geld und wollte Taxifahrt ergaunern. Schließlich setzte er Keramikscherbe gegen den Taxler ein. Urteil ist nicht rechtskräftig.

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Weil er kein Geld für die Heimfahrt hatte, kam ein Steirer auf die Idee, einen Taxibetrug zu begehen. Dass daraus gleich ein Überfall wurde, war eine eher spontane Idee. Seine Idee brachte den 24-Jährigen am Donnerstag vor eine Geschworenengericht (Vorsitz: Werner Zinkl) in Graz. Da er sich selbst gestellt hatte und ansonsten unbescholten war, kam er mit einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren davon.
Geldprobleme. Der Obersteirer hatte große Geldprobleme, nachdem er keine Arbeit mehr hatte, dafür aber ein neues Haus. Er beschloss, im Dezember 2006 nach Graz zu fahren. "Ich wollte mir bei einer Security-Firma Arbeit suchen und gleichzeitig meine Pellets-Heizung verkaufen", erklärte er dem Gericht. Das funktionierte aber nicht, und so irrte der 24-Jährige eher planlos eineinhalb Tage in der Stadt herum. Am Bahnhof hob er eine Scherbe von einem zerbrochenen Teller vom Boden auf und steckte sie in seine Jacke. Ohne weitere Absicht, eher "aus Gewohnheit", so der Beschuldigte.
Taxi. Um nach Hause zu kommen, stieg er in ein Taxi. In Frohnleiten nördlich von Graz bedrohte er plötzlich den Lenker mit der Scherbe und forderte Geld. Doch das Opfer wehrte sich, es kam zu einer Rauferei. "Gib mir wenigstens 20 Euro, dann verschwinde ich", schlug der Angeklagte vor. Doch der Taxler wollte auch davon nichts wissen. Als Autos auftauchten, rannte der Obersteirer weg. Er wollte durch die Mur schwimmen und so entkommen. Doch seine Kleidung sog sich mit Wasser voll, und er wäre beinahe ertrunken. Schließlich stellte er sich selbst.
Kurzschlusshandlung. "Es tut mir Leid, es war eine Kurzschlusshandlung", meinte er beim Prozess. Das Gericht ließ Milde walten und ging mit der Strafe sogar unter die Mindeststrafe von fünf Jahren. Viereinhalb Jahre Haft muss der 24-Jährige verbüßen. Er nahm das Urteil sofort an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

















