Amoklauf in Einkaufszentrum: Weststeirer wird eingewiesen
23-jähriger stach mit Messer auf Besucher ein und rannte weiter, bis er von Passanten überwältigt werden konnte. Nun wird er in eine Anstalt eingewiesen.

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Ein Schockerlebnis hatten zwei Besucher eines Einkaufszentrums in Graz im Dezember vorigen Jahres: Ein Amokläufer stieß ihnen ohne jeden Grund ein Messer in den Rücken und rannte weiter, bis er von Passanten überwältigt werden konnte. Am Mittwoch musste er sich im Grazer Straflandesgericht verantworten. Er wurde für unzurechnungsfähig befunden und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
Einkaufszentrum. Der 23-jährige Weststeirer wurde am 12. Dezember von der geschlossenen Abteilung der Siegmund-Freud-Klinik in eine offene verlegt. Kaum war er dort, machte er sich auch schon ins nahe gelegene Einkaufszentrum auf. Eigentlich, so seine Angaben, wollte er sich betrinken und sich dann umbringen. Er kaufte sich Wein und trank rund eineinhalb Liter. Außerdem erstand er zwei Messer. Als seine Schwester ihn suchte, fand sie ihn auf der Herrentoilette, wo er sich bereits die Hände aufgeritzt hatte. Die Wunde war zwar harmlos, blutete aber heftig.
Amoklauf. Der Weststeirer geriet in Panik und rannte weg. Bei seinem anschließenden Amoklauf durch das Einkaufszentrum warf er Ständer mit Waren um, rempelte Leute und stach schließlich einer Frau und einem Mann in den Rücken. Beide hatten Glück, dass der Stich einerseits durch die Winterbekleidung abgefangen wurde und das Messer jeweils nicht tief eindrang, wodurch die Verletzungen nicht lebensgefährlich waren. Der Angeklagte hatte angegeben, sich oft mit blutigen Computerspielen beschäftigt zu haben. "Wollten Sie hier auch Blut sehen?", fragte der Richter. "Kann sein", so der Beschuldigte.
Abteilung. "Er hätte niemals in eine offene Abteilung verlegt werden dürfen, das war eine Fehlentscheidung der Ärzte. Wir können von Glück reden, dass nicht mehr passiert ist", meinte Staatsanwältin Hannelore Verbic. Der 23-Jährige wird nun in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher auf unbestimmte Zeit verwahrt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.














