Bischofswechsel: Termin ungewiss
Kommenden Samstag endet die Amtszeit von Bischof Kapellari offiziell. Drei Möglichkeiten stehen dann offen, um die Diözese zu leiten.

Foto © Marija Kanizaj
Wie für Bischöfe vorgesehen, beantragte auch Egon Kapellari zu seinem 75. Geburtstag 2011, von seinem "Amt entpflichtet" zu werden. Damals stimmte Rom zu - mit der Einschränkung "nunc pro tunc", also jetzt für später. Es bat Kapellari, zwei Jahre anzuhängen. Am Samstag läuft diese Frist nun ab. Was das für die Diözese Graz-Seckau bedeutet, wird sich in den kommenden Tagen zeigen. "Das weitere Prozedere wird üblicherweise im römischen Dekret festgelegt", erklärt Kirchenrechtler Franz Hasenhütl.
Er gibt mehrere Varianten an: Erstens kann es Kapellari zum Apostolischen Administrator machen. Zweitens kann es ein weiteres "nunc pro tunc" aussprechen, Kapellari bliebe Bischof. Wird der Rücktritt aber rechtswirksam, wählt das Konsultorenkollegium - in Graz das Domkapitel - einen zwischenzeitlichen Diözesanadministrator. Zuletzt geschehen in Feldkirch, wo Benno Elbs als solcher derzeit der Diözese vorsteht. Verglichen mit einem Bischof hat ein Diözesanadministrator nur eingeschränkte Rechte. "Bis eine römische Entscheidung vorliegt, bleibt Kapellari Diözesanbischof", so der Kirchenrechtler.
Angesprochen auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Neubestellung, meinte Kapellari zuletzt im ORF: "Ich hoffe, dass Wochen oder Monate später eine Übergabe an den Amtsnachfolger stattfinden wird." Den konkreten Namen dürfte die Bundesregierung als eine der Ersten erfahren: Das Konkordat sieht vor, dass sie gegen einen Kandidaten Bedenken "allgemeiner politischer Art" anmelden kann. Beobachter gehen davon aus, dass zuerst die Bischofssitze Salzburg und Feldkirch neu besetzt werden. 150 Bischöfe werden jedes Jahr neu bestellt.
Mit dem Bischof verliert auch der Generalvikar seine Amtsbefugnisse. In der Steiermark ist das Heinrich Schnuderl. Die Bischofswürde verliert Kapellari allerdings nicht. "Das ist ein Weiheamt, keine bloße Funktion", betont Hasenhütl. Entscheidet sich Rom "nur" für einen Priester, müsste dieser deshalb auch erst zum Bischof geweiht werden. Ein Weihbischof oder ein Bischof, der zuvor eine andere Diözese leitete, würde hingegen dem Domkapitel nur noch das Ernennungsschreiben des Papstes vorlegen müssen.
















