Grazer Bürgerumfrage: Beschwerde hat Erfolg
Grazer protestierte gegen Umfrage der Stadt zu Reininghaus. Datenschutzkommission folgt der Beschwerde nun teilweise.

Foto © FuchsErwägt eine Klage: Wolfgang Pöltl. Oben Auszüge aus dem Bescheid der Behörde
Spätestens 2011 machte sich Wolfgang Pöltl als umtriebiger Grazer Aktivbürger einen Namen: Damals legte er eine Beschwerde gegen die Graz-Linien vor, weil Damen am Frauentag gratis mit Bus und Bim fahren durften - Pöltl fühlte sich diskriminiert. Letztlich vergebens.
Mehr Erfolg hat der Grazer bei seiner jüngsten Beschwerde: 2012 befragte ja die Stadt Graz - auf Betreiben von VP und SP - ihre Bürger zur Umweltzone und den Reininghausgründen. Dass er da ein direkt adressiertes Kuvert erhielt, empörte Pöltl. Er ging zur Datenschutzkommission in Wien.
Gestern kam der Bescheid der Behörde: Das Recht "auf Geheimhaltung schutzwürdiger personenbezogener Daten" sei tatsächlich verletzt worden, da Daten aus dem Melderegister verwendet wurden. Diese dürfen Organe der Gebietskörperschaften nur erhalten, sofern diese "zur Wahrnehmung der ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben" wesentlich seien. "In exakt dieser Form wäre eine Neuauflage der Grazer Bürgerumfrage nicht zulässig", so Anton Spenling, Vorsitzender der Datenschutzkommission, zur Kleinen Zeitung.
Er kenne den Bescheid noch nicht, erwiderte gestern Thomas Rajakovics, Sprecher von Bürgermeister Siegfried Nagl. Verfehlungen sei natürlich Rechnung zu tragen - "und dennoch haben 70.000 Grazer dabei gezeigt, dass sie mitbestimmen wollen".
Pöltl selbst fordert nun, dass die Stadt bei Umfragen das Melderegister in Ruhe lässt - "sonst klage ich auf Schadenersatz". Teil zwei seiner Beschwerde ("Verletzung des Löschungsrechts") wurde abgewiesen - die Umfragedaten wurden längst gelöscht.














