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Zuletzt aktualisiert: 21.12.2012 um 05:50 UhrKommentare

Anwälte laufen gegen die Urteile Sturm

Fristende: Die Verteidiger von Kartnig, Schilcher & Co., aber auch der Staatsanwalt bekämpfen die Urteile aus dem ersten Sturm-Prozess. Viel Material für den Obersten Gerichtshof.

Hannes Kartnig wurde (nicht rechtskräftig) zu fünf Jahren Haft verurteilt

Foto © EDERHannes Kartnig wurde (nicht rechtskräftig) zu fünf Jahren Haft verurteilt

Hannes Kartnig einmal todernst: "Ich bete jeden Tag, dass es nicht so kommt." Mit "so" meinte er (im Interview nach seinen Operationen) das Urteil vom 17. Februar 2012. Damals ist er zu fünf Jahren Haft (unbedingt) und zu einer Geldstrafe von 6,6 Millionen Euro verurteilt worden (nicht rechtskräftig). Die Einspruchsfrist endet morgen und sowohl Staatsanwalt Johannes Winklhofer als auch die meisten Verteidiger der acht Angeklagten berufen und legen Nichtigkeitsbeschwerde ein. Der Fall des SK Sturm wird vor dem Obersten Gerichtshof landen.

Kartnigs Anwälte (Kanzlei Soyer beziehungsweise Pacher) bekämpfen das Urteil auf mehreren Ebenen. Ein Kritikpunkt: Der ehemalige Präsident wäre wegen versuchten Betrugs verurteilt worden, obwohl das Geld - 1,2 Millionen Euro vom Land Steiermark - gar nicht geflossen sei und der Vertrag nie unterschrieben worden wäre. Auch wäre die verhängte Geldstrafe "existenzvernichtend", meint Michael Pacher.

Markus Schaller, dessen Klient Heinz Schilcher im Februar eine Geldstrafe von 1,9 Millionen Euro ausgefasst hat, legte ebenso Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Aus seiner Sicht wären strafmildernde Beweise nicht berücksichtigt worden. Überhaupt: Der Ex-Sportdirektor "hatte mit finanziellen Dingen und mit Schwarzgeld nichts zu tun".

Diese und andere Einsprüche liegen nun beim Landesgericht, für Gegenäußerungen sind vier Wochen Zeit. 2013 wird der Fußballkrimi an den Obersten Gerichtshof weitergespielt. Wann der Senat entscheidet, ist offen.

Die Ausnahme stellt der Ex-Sturm-Sekretär dar: "Wir ergreifen keine Rechtsmittel", erklärt Anwalt Harald Christandl. Sein Mandant "war geständig und kooperativ und ist mit dem Urteil (bedingt, Anmerkung) einverstanden". Der Steirer wolle das Ganze endlich hinter sich haben.

Für andere hingegen kommt der Fall erst in die wirklich entscheidende Phase.

THOMAS ROSSACHER

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