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Zuletzt aktualisiert: 12.12.2012 um 16:08 UhrKommentare

Uni-Rat löste Arbeitsvertrag mit Rektor Schulz auf

Vorläufiger Schlussstrich im Ringen um die Rektorbesetzung an der Kunstuni Graz (KUG): Nach andauernder Uneinigkeit hat der Universitätsrat den Arbeitsvertrag mit Rektor Georg Schulz aufgelöst.

Der Arbeitsvertrag mit Rektor Georg Schulz wurde aufgelöst

Foto © Marija KanizajDer Arbeitsvertrag mit Rektor Georg Schulz wurde aufgelöst

Der Universitätsrat hat am Mittwoch unter Vorsitz von Reingard Rauch den Arbeitsvertrag mit Rektor Georg Schulz "mit großem Bedauern" aufgelöst. Dies teilte der Universitätsrat am Mittwochnachmittag mit. Die Auflösung sei einvernehmlich "mit heutigem Tage" erfolgt. Der Vertrag läuft am 31. Jänner 2013 aus.

Mit dem aktuellen Schritt wird dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs Rechnung getragen, hieß es vonseiten des Wissenschaftsministeriums: Vor knapp drei Wochen hat der VwGH entschieden, dass das Wahlverfahren bei der Bestellung von Georg Schulz zum Rektor der KUG im Frühjahr 2012 rechtswidrig gewesen ist. Damit wurde einer Beschwerde des Uni-Senates stattgegeben.

Uneinigkeit zwischen Senat und Unirat

Man blicke "mit großer Hochachtung" auf die Jahre der Amtszeit von Georg Schulz seit 2007 zurück und danke ihm für die erbrachten Leistungen, so der Unirat, der Schulz Ende September 2010 ein einstimmiges Pro-Votum für die Wiederwahl ohne Ausschreibung gegeben hat. Im Senat hat der heute 49-Jährige anschließend allerdings nicht die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit erreicht: Die Position wurde neu ausgeschrieben. Seither hält die Uneinigkeit zwischen Senat und Unirat über die Bestellung des neuen Rektors an.

Nachdem sich die Findungskommission nicht auf einen Dreiervorschlag aus den Kandidaten inklusive Schulz einigen konnte, hat der Universitätsrat in einer Ersatzvornahme dem Senat einen Vorschlag unterbreitet: Mit Schulz als einzigem Kandidaten. Der Senat erstellte daraufhin einen Dreiervorschlag mit Franz Karl Prassl (KUG), Frank-Thomas Mitschke (Musikschule Leipzig) und Stefan Schön (Betriebsrat Musikuni Wien) - ohne Schulz.

Georg Schulz im Jänner 2012 einstimmig zum Rektor gewählt

Das mittlerweile beigezogene Wissenschaftsministerium hat diesen Dreiervorschlag aufgehoben, der Senat berief gegen den Bescheid und legte Beschwerde beim VwGH ein. In einer weiteren Ersatzvornahme hat dann der Universitätsrat im Jänner 2012 Georg Schulz einstimmig zum Rektor gewählt. Am Dienstag hat der Senat - bestärkt durch die VwGH-Entscheidung - festgehalten, dass er weiterhin auf den ursprünglichen Dreiervorschlag bestehe.

Die Entscheidung des Senats vom Dienstag mache ihn "sehr betroffen, da sie die gesamte Universität in einer intensiven und inhaltlich zukunftsorientierten Arbeitsphase erreicht", so Schulz in einer ersten Reaktion. Für ihn sei es "schwer nachvollziehbar, wie sich der Senat über den Wunsch von drei Viertel der Institutsvorständinnen und Institutsvorstände hinwegsetzen konnte".

"Um einen rechtskonformen Zustand herzustellen, war es allerdings notwendig, meine Funktion heute zu beenden und meinen Vertrag per 31. Jänner 2013 einvernehmlich aufzulösen", erläuterte Schulz am Mittwoch. Vorerst übernehme Vizerektor Robert Höldrich als Geschäftsführender Vizerektor seine Agenden. Auch die anderen Mitglieder des Rektorats bleiben laut Schulz im Amt. Über deren Wunsch nach Auflösung ihrer Verträge hat der Universitätsrat am Mittwoch noch nicht entschieden - ebenso nicht darüber, wann eine Wahl aus dem Dreiervorschlag erfolgen werde.

Um den laufenden Betrieb sicherzustellen, werde das Rektorat "Anfang des Jahres" für das erste Halbjahr 2013 eine Budgetzuweisung vornehmen.


JAHRELANGER STREIT

Oktober 2010: Ein Jahr vor Ende seiner Amtszeit will Rektor Georg Schulz durch ein abgekürztes Verfahren eine zweite anhängen. Im Uni-Senat verfehlt er das Ziel. Das Amt wird ausgeschrieben.

April 2011: Der Uni-Senat setzt Schulz nicht auf den Dreiervorschlag. Der Uni-Rat, der sich zuvor einstimmig für den bisherigen Rektor ausgesprochen hat, erkennt den Senatsvorschlag nicht an.

Herbst 2011: Vizerektor Robert Höldrich wird geschäftsführender Rektor. Das Ministerium hebt den Dreiervorschlag auf und reklamiert Schulz hinein. Der Senat ficht das an.

Frühjahr 2012: Schulz wird zum Rektor gewählt, nachdem Höchstgericht keine "aufschiebende Wirkung" feststellt.

Herbst 2012: Verwaltungsgerichtshof hebt den Ministerbescheid nun auf.

Dezember 2012: Universitätsrat löst den Arbeitsvertrag mit Rektor Schulz auf.

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