Grasgeflüster mit Bauchwehtee
Grazer Großhändler lieferte Hanfstecklinge an Hanfshops. Das ist wider Erwarten nicht legal, sagt das Gericht. Beihilfe zur Erzeugung von Suchtmitteln ist strafbar.

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Das hat man auch nicht oft am Straflandesgericht: Rechtsbrecher, deren Geschäft offiziell angemeldet ist, die brav Steuern zahlen und ihre illegale Tätigkeit durch eine penible Buchhaltung dokumentieren. So etwas erleichtert die Ermittlungsarbeit ungemein.
"Das sind biedere Leute mit Familien, die auf einmal mit einer wahnwitzigen Strafdrohung von 15 Jahren bedroht sind", erklärt einer der Verteidiger.
Auf einmal: Jahrelang hat ein Grazer Unternehmer aus zwölf Mutterpflanzen Hanfstecklinge erzeugt, Hunderttausende lieferte er an Hanfshops. Wirtschaftskammer, Landwirtschaftskammer, sein Anwalt und sogar die Polizei hätten gesagt, er dürfe das. "Solange nichts blüht, ist es in Ordnung", hieß es.
"Ausschließlich Zierpflanzen" hat er erzeugt, beteuert er vor Richterin Sandra Berzkovics. Wie viel THC, also Drogen-Gehalt, die hatten, weiß er nicht. "Sind das so beliebte Zierpflanzen?", fragt die Richterin. - "Anscheinend." Einige "Zierpflanzen" brachten bei 27 Drogenkonsumenten reiche Ernte. Dann schritt die Polizei zur Operation "Grasgeflüster" und zur Ernte.
Der Großhändler hat "nur in jugendlichen Jahren" Cannabis konsumiert. Seine Frau nie, sie hat nur fallweise Stecklinge ausgeliefert. Der Gärtner hat nur ein einziges Mal etwas geraucht. "Das war am 8. 2. 2012." So ein Pech. Akkurat an dem Tag wurde er verhaftet und positiv auf THC getestet. Sein Helfer hat nur als Student einmal geraucht. Er war auch THC-positiv, "aber das war ein Bauchwehtee mit Hanfblättern. Ich weiß, das klingt unglaubwürdig." Richtig.
Beihilfe zur Erzeugung von Suchtmitteln ist strafbar. Hanfstecklinge sind gefährlich, die Nebenwirkung: zwischen fünf Jahren und 30 Monaten (teilbedingt). Nicht rechtskräftig.
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