Chirurg aus Graz muss vor Gericht
Gegen einen Grazer Chirurgen besteht ein Strafantrag. Er soll Ex-Lebensgefährtin verletzt, bedroht und hartnäckig verfolgt haben.

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Die Vorwürfe gegen den 59-jährigen Chirurgen und gerichtlich beeideten Sachverständigen sind schwerwiegend. Er soll seine Ex-Lebensgefährtin wiederholt beharrlich verfolgt und gefährlich bedroht haben - zuletzt in der vergangenen Woche. Außerdem wird ihm laut Strafantrag der Staatsanwaltschaft Graz schwere Körperverletzung vorgeworfen, weil die Frau gewaltigen psychischen Belastungen ausgesetzt war und immer noch ist.
Vorgetäuscht
Der Verhandlungstermin steht bereits fest. Am 20. November muss sich der Arzt vor Gericht verantworten. Das bestätigte Sandra Berzkovics, Pressesprecherin des Landesgerichtes Graz.
Der Unfallchirurg war im Sommer dieses Jahres sogar festgenommen worden. Danach soll er einen Herzanfall vorgetäuscht haben. Aus dem Krankenhaus erhob er Beschwerde gegen die Festnahme - und bekam vom Oberlandesgericht recht. Der Festnahmeantrag (Haftbefehl) wurde außer Kraft gesetzt, der Verdächtige blieb auf freiem Fuß.
Die Begründung des Oberlandesgerichtes für diesen Schritt löste selbst in der Richterschaft und bei Staatsanwälten höchste Verwunderung aus. Der Betroffene unterziehe sich einer Therapie, lautete ein Argument. Er habe einen sozial höhergestellten Beruf, war die zweite Begründung des OLG. Obwohl der 59-Jährige seine Therapie abgebrochen hatte, blieb er auf freiem Fuß. Während dieser Zeit soll es zu einer neuerlichen Straftat gegenüber seiner Ex-Lebensgefährtin gekommen sein.
Die Kleine Zeitung konnte den Beschuldigten zu den Vorwürfen nicht befragen. Eine Ordinationsmitarbeiterin behauptete, dass ihr Chef nicht erreichbar sei - und dass sie auch nicht wisse, wann er wieder in der Ordination sein würde.

















