Raub oder doch eine Abreibung
Zwei Afrikaner raubten einem Grazer seinen Spielgewinn. Oder war es nur Revanche für eine Beleidigung? Der Schöffensenat hatte keine Zweifel, dass der Raub ein Raub war. Vier Jahre Haft für den Nigerianer.

Foto © Fucjs/Sujetbild
Vor der Polizei war er geständig, vor der Haftrichterin wiederholte er sein Geständnis. Der 23-jährige Nigerianer hat im Sommer zusammen mit einem Komplizen einen Mann überfallen. Das Opfer hatte in einem Wettcafé in Graz 3200 Euro gewonnen und den zwei Tätern, die später vor der Tür auf ihn warteten, auch noch ein Getränk spendiert.
"Nein", sagt der Angeklagte nun vor Richter Erik Nauta, "für den Überfall fühle ich mich nicht schuldig, nur für Körperverletzung." Er habe das Opfer nur umgerissen - "für eine Lektion".
Beleidigend
"Bimbo?", fragt das Opfer. "Ja, das kann schon sein, dass ich das gesagt habe." Aber es sei sicher nicht beleidigend gewesen. "I maan des net so." Vor 30 Jahren habe man noch ganz andere Ausdrücke gelernt. Er habe aber nichts gegen Afrikaner. "Die san jo liab."
Ihrem Mandanten könne nicht unterstellt werden, dass er die Absicht gehabt habe, sich zu bereichern, sagt seine Verteidigerin. Also Abreibung statt Raub. Von der Beute fehlt jede Spur. Die hat "2Pac". Das war sein Komplize. "Ich kenne seinen Namen nicht. Nur ,2Pac'."
Warum er dann gestanden hat, wundert sich der Richter. Warum er sogar diktierte: "Unser Plan war es, dem Mann seine Geldtasche wegzunehmen"? - "Ich weiß, ich habe mich belastet", gesteht der Angeklagte. "Aber ich war nervös, da sagt man Sachen . . ."
Der Schöffensenat hat keine Zweifel, dass der Raub ein Raub war. Seit acht Jahren ist der Nigerianer in Österreich, fünf hat er in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verbracht. Er hat ein Aggressionsproblem und vier Vorstrafen. "Das sind keine idealen Verhältnisse", sagt der Richter. "Da muss man einschreiten."
Das Gericht tut es mit vier Jahren Haft.

















