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Zuletzt aktualisiert: 25.09.2012 um 08:34 UhrKommentare

SozialCard für 30.000 Grazer

Es ist so weit: Ab dem 1. Oktober garantiert die "SozialCard" Grazern mit geringem Einkommen viele Vergünstigungen - Stadträtin Schröck will aber noch mehr.

Foto © Marija Kanizaj

Genug der Vorbereitungen - es ist so weit: Ab 1. Oktober haben bedürftige Grazer einen Anspruch auf die "SozialCard". Dieser Ausweis im Scheckkartenformat garantiert dem jeweiligen Besitzer einige Zuschüsse und Vergünstigungen.

"Gerade jetzt in den ersten Tagen wird das Interesse gewaltig sein", sagt Gernot Wippel, Leiter des Sozialamtes. Daher werde auch bereits ab heute, Dienstag, eine eigene Hotline eingerichtet (siehe Infobox rechts). Doch zugleich bittet Wippel um Gelassenheit: Zum einen wird die SozialCard nicht vor Oktober ausgegeben. Und zum anderen tritt der größte Trumpf dieses neuen Ausweises - eine Jahreskarte für Bus und Bim, die nur 50 Euro kostet -, erst ab 1. November in Kraft.

Anspruchsberechtigt sind Grazer, die monatlich nicht mehr als 912,60 Euro verdienen. Dies würde auf mehr als 30.000 Personen zutreffen, sagt Wippel - doch man schätzt, dass sich letztlich rund 20.000 tatsächlich melden.

Neben der Öffi-Jahreskarte beinhaltet die SozialCard auch eine Weihnachtsbeihilfe über 100 Euro, einen Heizkostenzuschuss, eine finanzielle Unterstützung für Schulkinder sowie die Teilnahme an den Aktionen "Österreich-Tafel" (noch genießbare, aber aussortierte Lebensmittel werden verteilt) und "Hunger auf Kunst und Kultur" (Gratis-Eintritt bei Veranstaltungen).

SP-Sozialstadträtin Martina Schröck freut sich - und will noch mehr: "Schließlich gibt es unzählige Personen, die auch wenig verdienen, aber knapp über diesem Limit von 912 Euro liegen. Vielleicht gelingt es uns ja, dass wir über kurz oder lang eine GrazCard kreieren. Eine, die allen Grazern Zuschüsse garantiert, bloß nach Einkommen gestaffelt."

MICHAEL SARIA

Die Voraussetzungen

Vollendung des 18. Lebensjahres, Hauptwohnsitz in Graz (seit sechs Monaten), österreichische Staatsbürgerschaft oder ein über drei Monate hinaus gültiger Aufenthaltstitel, geringes Einkommen (etwa GIS-Befreiung).

Das Nettoeinkommen darf 912,60 Euro nicht überschreiten (bei zwei Personen: 1368,28 Euro). Schüler, Studenten und Präsenzdiener erhalten keine SozialCard.

Hotline: 0664/88 68 53 39 oder 0664/88 68 53 40 (8-16 Uhr).

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