Dänischer Vater fühlt sich völlig im Recht
Olivers Vater hat sich dem Gericht in Graz gestellt. Er habe das Recht gehabt, den Bub (5) zu sich zu "holen". Die Anklage nennt es Selbstjustiz. Am Mittwoch sagt die Mutter des Buben aus.
Quelle © KLZ Digital Nötigungs-Prozess um Oliver: Vater in Graz
Kommt er, oder kommt er nicht? Diese Frage schwebte Dienstag früh über dem Landesgericht Graz. Kommt er, Olivers Vater, angeklagt wegen Nötigung und Freiheitsentziehung im Zuge der "Entführung" seines Sohnes (5) aus Graz? Eine im Landesgericht selten gesehene Heerschar von Journalisten drängt von einem Ende des Ganges zum anderen. Attacke auf den Eingang, Rückzug vor den Gerichtssaal. Minutenlang wird geblitzt, was immer die Sicherheitsschleuse passiert. Eine Reporterin fragt überhaupt jeden - auch Kollegen: "Sind Sie verwandt? Sind Sie verwandt?" Kurz vor zehn Uhr die Antwort auf die wichtigste Frage: Er kommt, er ist da. Thomas Sörensen (41), lächelnd, stoisch ruhig im dunklen Anzug, überragt seine Umgebung deutlich.
Nötigung
Im Gerichtssaal beendet Richter Günter Sprinzel das aufgeregte Blitzen und Klicken blitzartig. "Zwei Vertreter der dänischen Botschaft haben Platz gefunden?", vergewissert er sich. Es ist eine internationale Affäre, die verhandelt wird. "Das Verbrechen der Nötigung und das Vergehen der Freiheitsentziehung" ", wirft Staatsanwältin Gertraud Pichler namens der Staatsanwaltschaft Graz dem Angeklagten vor. In einem "Akt der Selbstjustiz" habe er am 3. April seinen Sohn Oliver vor dessen Kindergarten in Graz an sich genommen, während ein Komplize die Mutter "mit Gewalt zurückgehalten hat". "Nein, ich fühle mich nicht schuldig", sagt Sörensen, "weil ich in Dänemark die alleinige Obsorge habe." Aus dänischer Sicht sei der Umzug der Mutter mit Oliver nach Graz, ohne ihn zu informieren, einer Kindesentführung gleichzusetzen. Und das, obwohl sie zu dem Zeitpunkt auch nach dänischem Recht noch die alleinige Obsorge hatte. "Heißt das", fragt der Richter nach, "in Dänemark darf eine Mutter den Wohnort des Kindes nicht frei wählen?" - "Nein, das darf sie nicht." Die Verteidigungsstrategie ist klar: Er war im Recht. Oliver hat sich sehr gefreut, seinen Vater zu sehen. "Hallo, Papa!", rief er. Er habe erst zu schreien begonnen, als seine Mutter schrie. Es wurde keine Gewalt angewendet. Über seinen Komplizen sagt er nichts.
Dänisches Recht
Nach seinem Rechtsverständnis hat er übrigens auch in Österreich die Obsorge. Das dänische Justizministerium versichere ihm, dass es in Österreich keine Sorgerechtsentscheidung gebe. "Warum", wirft der Richter ein, "fragen Sie nicht das österreichische Ministerium?" Es habe im April sehr wohl schon einen Beschluss eines österreichischen Gerichts gegeben, "dass Sie Ihr dänisches Sorgerecht in Österreich nicht ausüben können". Die Staatsanwältin setzt nach: "Sie sagen, Sie hatten alle drei Wochen Besuchsrecht. Ergibt sich daraus nicht, dass jemand anderes das Sorgerecht hatte?" - "Das war nur ein Zustand in einem schwebenden Verfahren."
Oliver sei heute ein "fröhliches und lebhaftes Kind", versichert der Vater. Dem hält der Richter entgegen, dass Oliver auf Fotos und Videos aus seiner Zeit in Graz sehr glücklich wirkt. Auf aktuellen Aufzeichnungen von Skype-Gesprächen mit seiner Mutter aber "alles andere als glücklich". - "Oliver hat Angst, dass die Mutter ihn wieder vom Vater wegbringt", hält der Vater dem seine eigene Wirklichkeit entgegen. "Haben Sie nicht Angst vor dem Tag, an dem Oliver Sie fragen wird, wo seine Mutter während seiner gesamten Kindheit war?" Eine Gewissensfrage, der er sich irgendwann auch stellen wird müssen. Eine Zeugin berichtet von den dramatischen Minuten vor dem Kindergarten: vom Schreien des Kindes; von der Mutter, die sich die Stimme aus dem Leib schrie; den quietschenden Reifen des davonrasenden Autos; Herrn Sörensen auf dem Beifahrersitz; ihrer Panik, ihr eigenes Kind sei entführt worden . . .
"Oliver ist traumatisiert", sagt die Anwältin der Mutter. "Ich bitte das Gericht, dieses Vorgehen nicht zu bagatellisieren." Mittwoch ab 10 Uhr kommt die Mutter selbst zu Wort. Danach wird es ein Urteil geben und der Vater zu Oliver heimfahren. Ihm wurde freies Geleit zugesichert.















