Internet-Fahrschein zerknittert: Strafe
Ein Grazer (34) kaufte seine Zugkarte im Internet - und soll trotzdem 84,09 Euro bezahlen, weil er angeblich die Karte nicht ausgedruckt hatte.

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Wie ein Schwarzfahrer fühlt sich der Grazer Helmut Binder von den ÖBB behandelt. Und das, obwohl er einen gültigen Fahrschein besaß, ärgert sich der 34-Jährige. Am 29. Februar war Binder am Grazer Hauptbahnhof in den Zug nach Selzthal eingestiegen, um seine Freundin in Linz zu besuchen. Zuvor hatte der Steirer im Internet eine Karte der "Sparschiene" für die Strecke Graz-Linz um 9 Euro gebucht.
Als der 34-Jährige zwischen Frohnleiten und Mixnitz kontrolliert wurde, kam das böse Erwachen. "Ich habe den Ausdruck hergezeigt", sagt Binder. Da das Papier zerknittert war, ließ sich der Strichcode nicht einscannen, so der Grazer. Daraufhin soll sich der Zugbegleiter geweigert haben, die Nummer des Tickets händisch einzugeben. Auch das digitale Ticket auf dem iPad des Mannes habe den Zugbegleiter nicht interessiert. Stattdessen "hat er meinen Ausweis verlangt und mir ein Strafticket um 45,80 Euro ausgehändigt", sagt Binder.
Völlig verdutzt stieg der 34-Jährige in Selzthal in den Anschlusszug nach Linz um. Beim Kontrollor in diesem Zug habe das Einscannen des Fahrscheins plötzlich "ohne Probleme funktioniert. Er hat mir sogar ein neues Ticket ausgedruckt, falls es noch einmal Probleme geben sollte." Wieder zu Hause, nahm Binder mit dem zuständigen "Team Fahrgeldnachforderung" bei den ÖBB Kontakt auf. Dort bekam er nur die Antwort, dass "wir dem Tarif entsprechend handeln müssen und eine Aufhebung der Forderung nicht möglich ist". Weil er sich unfair behandelt fühlt, zahlte der Grazer die Strafe aber nicht.
Ausdrucken ist Pflicht
Vor wenigen Tagen flatterte Binder schließlich die Forderung eines Inkassobüros über 84,09 Euro ins Haus. "Wir prüfen den Fall gerade eingehend", sagt Christoph Posch, Sprecher der ÖBB. Laut ersten Nachforschungen habe weder der Zugbegleiter im ersten Zug noch der Kontrollor im Anschlusszug - wie in einem solchen Fall vorgesehen - einen Vermerk hinterlassen, dass der 34-Jährige tatsächlich einen ausgedruckten Fahrschein vorgezeigt habe. "Das wäre aber üblich, auch wenn das Ticket zerknüllt und dadurch nicht lesbar ist. Hier handelt es sich aber sicherlich um einen Sonderfall", sagt Posch.
Der ÖBB-Sprecher betont, dass es laut Geschäftsbedingungen jedenfalls unerlässlich sei, eine online gebuchte Fahrkarte auszudrucken und dem Zugbegleiter auszuhändigen. "Es reicht nicht, das Zugticket auf dem Handy oder dem iPad vorzuzeigen." Die ÖBB prüfen derzeit die weitere Vorgangsweise.
















