Arzt nach Rettung von Schafen wegen Tierquälerei angezeigt
Behörde hatte auch gesunde Schafe abgenommen: Aktion wurde für rechtswidrig erklärt. Tierarzt, der helfen wollte, hat Anzeige am Hals.

Foto © ORFDie Abnahme von 265 teils kranken Schafen in Leibnitz beschäftigt die Gerichte
Der Tierschutz gleicht einem Minenfeld: Just jener Leibnitzer Veterinär, der es aus Sicht des Gerichts mit dem Tierschutz einmal nicht sehr genau genommen hatte (siehe unten), soll in einem anderen Fall übertrieben haben. Als Tierquälerei wird die Abnahme von Schafen ausgelegt. Eine entsprechende Anzeige bestätigen Staatsanwaltschaft Graz und der Rechtsanwalt des Veterinärs.
Die Geschichte läuft mittlerweile unter dem Titel "Schaf-Krimi" - und ist nun um ein ungewöhnliches Kapitel reicher. Ende 2011 sind einem Leibnitzer Züchter 265 Schafe abgenommen worden. Begründung laut Akt: "Die Versorgung der Schafe mit Trinkwasser war nicht sichergestellt." Von erkrankten und ausgetrockneten Tieren, von feuchten Böden und dergleichen ist zu lesen.
Dennoch wurde die Aktion - das Land berappte für die Unterbringung der Tiere zwischenzeitlich 21.000 Euro im Monat - nachträglich für rechtswidrig erklärt. Da 56 Schafe und fünf Lämmer vergleichsweise gut versorgt waren und nicht hätten abgenommen werden müssen.
Ganz oder gar nicht: Dem Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) ist es nicht möglich, nur einen Teil der Amtshandlung für rechtswidrig zu erklären. "Eine unbefriedigende Regelung", sagt UVS-Leiter Gerhard Gödl. Das Lebensministerium hat bereits das Höchstgericht damit befasst.
Der Züchter indes erhielt alle Tiere zurück. Und der Tierarzt bekam eine Anzeige. Tenor: Gesunde Schafe seien bei der Abnahme gequält worden. "Mein Mandant nimmt den Tierschutz nicht locker und wird dafür auch noch verfolgt", schüttelt Anwalt Gerhard Petrowitsch den Kopf.

















