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Zuletzt aktualisiert: 05.09.2012 um 13:51 UhrKommentare

Amtstierarzt verurteilt: Totes Rind im Stall übersehen

Zehn Monate bedingte Haft bekam ein steirischer Amtstierarzt wegen Amtsmissbrauchs. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Foto © APA

Weil er bei einer Tierschutzkontrolle einen Rinderstall nicht genau kontrolliert hatte, ist ein südsteirischer Amtstierarzt am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht wegen Amtsmissbrauchs verurteilt worden. Ihm wurde vorgeworfen, bei der Kontrolle nur durch ein Stallfenster geschaut und zumindest ein totes Rind übersehen zu haben. Einige Monate später wurden acht tote Tiere aufgefunden. Der Angeklagte fühlte sich in keiner Weise schuldig.

Der angeklagte Tierarzt führte im Mai 2011 eine Kontrolle auf einem Bauerhof durch. Der Besitzer war nicht zu Hause, die Stalltüre verschlossen. Also kontrollierte er nur durch das Fenster. Er hob die Plastikplane, die das Glas ersetzte, an, und stellte fest, dass sechs Rinder "in guter Verfassung" waren. Daraus schloss er, wie er selbst zugab, dass es auch den übrigen acht gut gehe. "Der Boden war nur gering verschmutzt, es war kein Verwesungsgeruch. Ich habe langjährige Erfahrung mit Rindern", schilderte er vor Gericht.

Acht tote Rinder im Stall

Tatsächlich dürfte laut Gutachter zu diesem Zeitpunkt bereits eines der Tiere verendet gewesen sein. Anfang August wurde nach einer Anzeige der Nachbarn erneut nachgeschaut, und die Polizei fand gleich acht tote Rinder im Stall, dessen einer Teil nicht einmal betreten werden konnte, weil er so unvorstellbar verwahrlost war. "Bei diesen Bildern wird einem ja schlecht", kommentierte Richter Gernot Patzak die Fotos, die damals gemacht worden waren. "Ja, das stimmt", pflichtete ihm der Angeklagte ohne Umschweife bei. Er blieb aber dabei, dass sein Besuch bei dem Stall keinen Anlass für eine erneute Nachschau einige Tage später geboten hätte.

"Er ist ein Verfechter des Tierschutzes und keiner, der das leicht nimmt", betonte der Verteidiger. Auf die Frage des Richters, ob er die Tierschutzkontrollverordnung kenne, antwortete der Beschuldigte: "Nicht genau, darauf bin ich nicht geschult worden." Dafür hatte der Richter wenig Verständnis: "Kein Mensch kann jede Vorschrift eines Berufes auswendig wissen, aber dass das keine ordnungsgemäße Kontrolle war, sagt einem der gesunde Menschenverstand".

Der Amtstierarzt wurde wegen Amtsmissbrauchs zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt. Erst im Dezember 2011 hatte genau dieser Tierarzt veranlasst, dass einem Züchter rund 300 Schafe abgenommen wurden, weil sie schlecht gehalten waren. Doch die Staatsanwaltschaft verfügte, dass sie dem Besitzer wieder zurückgegeben werden mussten. "Einmal so, einmal so", meinte der Tierarzt dazu nur kopfschüttelnd. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


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